Was ist mit unseren deutschen Nachbarn los, hat denen die Hitze des heurigen Sommers zu arg zugesetzt? Da wird z. B. eine 84-jährige Rentnerin, eine Witwe, für 4 Monate ins Gefängnis gesteckt, weil sie beim Ladendiebstahl erwischt wurde. „Oma Ingrid“, wie sie genannt wird, hat schon mehrmals gestohlen, weil sie trotz der 45 Jahre, die sie gearbeitet hat, laut Zeitungsbericht nur 305 Euro Rente bekommt und ihr zum Leben nur etwa 100 Euro im Monat bleiben. 4 Monate unbedingt also für eine Wiederholungstäterin mit einer Schadensumme von insgesamt ein paar hundert Euro; wenn überhaupt. Andere, rundum versorgte Ladendiebe werden, falls sie erwischt werden, nicht einmal angezeigt. Ein anderer Fall: Da wird ein Afghane in seine Heimat abgeschoben, obwohl die Berufung des Asylwerbers gegen die Ablehnung seines Antrages noch nicht abgeschlossen war. Er hätte deswegen noch nicht abgeschoben werden dürfen und muss jetzt auf Kosten der Steuerzahler nach Deutschland zurückgebracht werden. Noch ein kurioser Fall: Ein ehemaliger Leibwächter des von den Amerikanern vor Jahren in Pakistan getöteten Terroristen Osama bin Laden, ein Tunesier, lebte seit Jahren als Flüchtling in Deutschland. Kürzlich wurde er in seine Heimat abgeschoben, aber ein deutsches Gericht befand das ebenfalls als rechtswidrig. Es hieß, wenn ich mich recht erinnere, er wäre im Tourismusland Tunesien von Folter und menschenunwürdiger Behandlung bedroht. Also muss auch er auf Kosten der Deutschen wieder nach Deutschland zurück gebracht werden, damit er weiterhin dem süßen Nichtstun frönen kann. Eine weitere unglaubliche Geschichte: Vor einigen Jahren wurde vor Somalia ein deutscher Frachter von Piraten überfallen, der Frachter von ihnen übernommen. Die Besatzung konnte aber einen Notruf absetzen und niederländische Eliteeinheiten konnten die Piraten überwältigen und festnehmen. Fast 7 Jahre dauerten die Prozesse gegen die Piraten. Vier von ihnen sind freiwillig nach Somalia zurückgekehrt, einige der Piraten leben auf Steuerzahlers Kosten in Deutschland, weil sie nicht abgeschoben werden können; sie laufen als freie Menschen durch die Straßen und einer darf laut Gericht sogar einen Asylantrag stellen. Wieder einmal zeigt sich: Verbrechen lohnt sich doch. Andere von Abschiebung bedrohte Asylwerber in Deutschland sagen, sie hätten für den IS oder eine andere Terrorgruppe gekämpft und dabei schwere Verbrechen begangen. So ein Geständnis reicht, um nicht abgeschoben zu werden, da sie wegen dieser Verbrechen in ihrer Heimat, aber nicht in Deutschland, vor Gericht gestellt werden könnten und womöglich von der Todesstrafe bedroht wären. Mord und ähnliche Verbrechen also als Asylgrund; man möchte es nicht glauben.
Bigamie ist in Deutschland, wie in anderen Staaten auch, verboten und unter Strafe gestellt. Das gilt aber nur für alteingesessene Deutsche. Bei islamischen Asylwerbern wird Bigamie nicht nur vom Staat akzeptiert, sondern es werden die Zweit-, Dritt- und eventuell Viertfrau ebenfalls anerkannt, versorgt und mit Wohnung bedacht. Bei in Deutschland verbotenen Kinderehen ist die Situation ähnlich. Sie werden vom Staat akzeptiert oder es wird nichts dagegen unternommen.
Allerdings, fällt mir eben ein, ist die Situation in Österreich nicht viel anders. Auch hierzulande sorgen Richter und Staatsanwälte mit ihren Urteilen und Entscheidungen zunehmend für intensives Kopfschütteln und ungläubiges Staunen.