Im Frühjahr 2015 begann die Europäische Zentralbank, die EZB, mit dem ehemaligen Goldman Sachs- Banker Mario Draghi als Chef, wie verrückt Staatsanleihen von Euroländern aufzukaufen. Ziel war, die Konjunktur zu stützen und die Inflation auf etwa 2 Prozent hinauf zu treiben. Anfangs hieß es, es würden pro Monat Papiere für etwa 30 Milliarden Euro aufgekauft. Dieser Wert wurde aber bald deutlich erhöht bis auf 80 Milliarden, denn bis zum jetzigen Zeitpunkt wurden Papiere für insgesamt zirka 2,6 Billionen, also 2.600 Milliarden Euro gekauft. Da waren aber auch jede Menge an Unternehmensanleihen dabei, u. a. ein relativ großer Anteil an österreichischen Papieren. Je nach Quelle liest man allerdings auch, dass „nur“ für 2,1 Billionen gekauft wurde. Die Rückzahlung dieser Papiere hat sich für die Unternehmen verbilligt, da wegen des Kaufs durch die EZB sich die Risikoaufschläge, je nach Rating, vermindert haben. Irgendwann im Laufe dieses Kaufexzesses bekamen einige Leute ein flaues Gefühl in der Magengegend. Konkret hat das deutsche Bundesverfassungsgericht den Europäischen Gerichtshof angerufen und Bedenken gegen das Kaufprogramm der EZB zum Ausdruck gebracht. Es sollte geklärt werden, ob diese Käufe rechtens sind und nicht als verdeckte Staatsfinanzierung gelten.

Jetzt wurde das Urteil des EUGH zu den umstrittenen Anleihekäufen bekannt gegeben. Es stellt, wie sollte es auch anders sein, einen „Persilschein“ für die EZB dar. Der EUGH sagt, die Aufkaufprogramme der EZB gehen in Ordnung, sind völlig legal. Die EZB verstößt nicht gegen ein Verbot der Staatsfinanzierung. Die Richter fanden nichts Negatives daran, dass die EZB mit ihrer Vorgangsweise der größte Gläubiger von Euro- Staaten geworden ist. Dass der EZB ein „Persilschein“ ausgestellt wird, war ja wirklich auch einem völlig Unbedarften klar. Hätte der EUGH anders entschieden, wäre daraus ein Riesenproblem entstanden. Diese Frage hätte vor dem Start der Kaufprogramme geklärt werden müssen; hinterher kann nur mehr die Absolution erteilt werden und gegen den Spruch des EUGH gibt es ja auch keine Einspruchmöglichkeit. Eine schwerwiegende Begleiterscheinung zum EZB- Kaufprogramm wurde von den Medien kaum mehr erwähnt. Es war (und ist) dies die Tatsache, dass ja, zum Wohle der Staaten und der Unternehmen, die Zinsen nach unten gedrückt wurden. Staaten und Unternehmen können sich somit billiger verschulden, allerdings geht das zu Lasten der Sparer. Die bekommen seit Jahren für ihre Spareinlagen nur mehr um die Null Prozent Zinsen (und die Regierung schämt sich nicht, für die unter der Wahrnehmungsgrenze liegenden Erträge auch noch die sogenannte Kapitalertragssteuer einzuziehen). Da die Zinserträge ja weit unter der schöngerechneten Inflation liegen, haben es die Sparer mit einem mehrprozentigen Kaufkraftverlust zu tun und mit den verlorenen Zinsen finanzieren sie zudem den Staat und die Wirtschaft. Und jetzt wird versucht, die Sparer zum Kauf von Aktien und anderen Wertpapieren zu überreden; weil die ja kräftige Erträge bringen. Möglich aber, dass man nur eine neue Käuferschicht erschließen will, die einen Teil der zukünftigen Verluste an den Börsen übernehmen soll.