In einem Jahresrückblick steht zu lesen: „Bundespräsident stoppt CETA“. Zum damals aktuellen Zeitpunkt, im Juli, konnte man auch lesen: „Van der Bellen blockiert CETA“. Tatsächlich aber hat unser werter Bundespräsident Van der Bellen das Freihandelsabkommen CETA weder gestoppt noch blockiert. Er hat zum damaligen Zeitpunkt das Vertragswerk nicht unterschrieben, das war alles. Der banale Grund für diese wahrhaft heroische Tat war, dass die Belgier beim EUGH die Anfrage stellten, ob die geplanten Schiedsgerichte mit EU- Recht vereinbar sind oder nicht. Vor der Klärung dieser Frage hätte seine Unterschrift nichts gebracht, genau so wenig wie schon geleistete Unterschriften anderer Staatsoberhäupter. Ja, und bis heute hört man nichts von einer EUGH- Entscheidung in dieser Frage. Dabei wurde diese Entscheidung schon für Oktober erwartet. Jener Teil des CETA- Abkommens, der nur die EU betrifft, ist ja längst in Kraft. Die belgische Anfrage betrifft jenen Teil, der von allen EU- Staaten zu ratifizieren ist. Sollte jetzt wider Erwarten der EUGH gegen diesen Vertragsteil mit den Schiedsgerichten entscheiden, wäre der Vertrag gekippt. Aber es wird doch niemand ernsthaft glauben, dass der EUGH gegen die EU- Kommission entscheiden wird. Und jetzt, so scheint es, wird diese Entscheidung bis zum Sankt Nimmerleinstag hinausgeschoben, bis die Sache vergessen ist. Ein Teil des Abkommens ist ja längst „vorläufig“ in Kraft und der Rest wird wahrscheinlich still und leise und Schritt für Schritt in Kraft gesetzt. Wie sagte doch der EU- Chef Juncker: “ … dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt“. Dann braucht man auch keine Unterschriften mehr. Wobei die des Bundespräsidenten in dem Fall ganz leicht zu kriegen wäre. Er ist doch ein bekennender und glühender Europäer und das ist höher zu werten als ein überzeugter Grüner zu sein.
Sonderbar formuliert
27 Donnerstag Dez 2018
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