Es gibt eine alte Volksweisheit, die da lautet: „Es gibt nichts, was es nicht gibt“. Das wurde in Österreich jetzt wieder einmal amtlich bestätigt, und zwar durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Der Anlassfall war ein Mann, der am AMS, früher als Arbeitsamt bekannt, während eines Kurses laufend störte und Drohungen ausstieß. Er wurde deshalb – verständlicherweise, möchte man meinen – vom Kurs ausgeschlossen und in der Folge wurde ihm vorübergehend das Arbeitslosengeld gestrichen. Auch da möchte man sagen: Verständlicherweise. Der werte Herr Störenfried legte aber dagegen Beschwerde ein – und bekam vom Gericht Recht mit der Begründung, dass der Ausschluss vom Kurs „eine übereilte Entscheidung der ClearingtrainerInnen gewesen zu sein scheint“ und davon auszugehen sei, „dass die TrainerInnen mit solchen Personen umzugehen vermögen, zumal der Beschwerdeführer sicher nicht der Erste war, der sich unangemessen verhalten hat“. Bumm, das ist hart. Da kann man sich wirklich nur mehr fragen: Ja, spinnen die? Das AMS- Personal kann einem wirklich nur mehr leid tun und das gleich doppelt. Zum einen ist es Belästigungen und Drohungen durch Schulungsteilnehmer ausgesetzt und zum anderen wird es durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Freiwild für die Belästiger und Droher erklärt, bekommen diese Belästiger und Droher vom Gericht einen Freibrief ausgestellt. Dann braucht man sich aber auch nicht wundern über zunehmende Missachtung der Gesetze. Und wenn es in der Begründung des Gerichts heißt: „… zumal der Beschwerdeführer sicher nicht der Erste war, der sich unangemessen verhalten hat“, dann ist das traurige und bekannte Wahrheit. Schon im Jänner 2017 war zu lesen: „AMS- Mitarbeiter immer öfter Opfer von Gewalt“ und der Artikel begann mit: „Beschimpft, bespuckt, geschlagen, dazu Bombendrohungen und einschüchternde E- mails: Die Mitarbeiter des Wiener Arbeitsmarktservice sind immer häufiger Attacken und Übergriffen ausgesetzt. 750 Vorfälle wurden im Vorjahr bereits registriert, …“ Und im März 2018 hieß es: „AMS- Berater: „Angst vor Gewalt der Migranten““ und dazu hieß es: AMS- Mitarbeiter klagen über gravierende Probleme bei der Betreuung von Arbeitslosen mit nicht- deutscher Muttersprache – insbesondere die Zusammenarbeit mit Tschetschenen und Afghanen gestalte sich schwierig …“ Und vom Bundesverwaltungsgericht wird jetzt „aggressives Verhalten“, was immer im Detail das bedeuten möge, für zumutbar erklärt und somit für gut befunden. Dass die Sozialministerin das Urteil als „erschütternd“ und „unverständlich“ empfindet, verwundert nicht und dass sie, genauso wie auch der AMS- Vorstand, das Urteil anfechten will, darf man wohl erwarten.

Und zur Erklärung für das Folgende, damit es zu keinen Missverständnissen kommt und zu keinen Unterstellungen: Es ist als bitterböse Satire mit einem traurig- realen Hintergrund gedacht: Könnten das Innen-, das Außen- und das Sozialministerium nicht über die Außerlandesbringung von Richtern, Beamten etc. nachdenken, welche Droher und Gewalttäter schützen und sie nicht abschieben lassen; welche Österreicher diskriminieren, sie der Gefährdung durch Droher und Gewalttäter aussetzen?