Dass die schon lange überfällige Sozialhilfe- Reform in Österreich wütende Reaktionen auf Seiten der Opposition und diversen Flüchtlingshilfe- Organisationen auslösen würde, war vorhersehbar und wurde auch angekündigt. Dass durch diese Reform auch österreichische Staatsbürger zum Handkuss kommen, ist zwar bedauerlich, aber um des großen Ganzen willens nicht zu vermeiden, da ja eine Unterscheidung zwischen Österreichern und Nicht- Österreichern nicht zulässig ist. Da sorgen die Genfer Flüchtlingskonvention und auch die EU- Qualifikationsrichtlinie dafür. Diese beiden Rechtskonstrukte samt deren Vollstreckern scheren sich aber einen feuchten Kehricht darum, ob durch die Reform Österreicher was verlieren. Die interessiert nur, dass Flüchtlinge nicht weniger, sondern eher mehr bekommen und zwar unabhängig davon, ob sie was dafür tun oder nicht, ob sie für den Arbeitsmarkt brauchbar sind oder nicht. Und genau da hakt UNHCR Österreich ein. Eine Reduktion der Mindestsicherung wegen fehlender Deutschkenntnisse stellt laut UNHCR eine “ungerechtfertigte Diskriminierung” dar. Nur; ohne Deutschkenntnisse gibt es kaum Chancen auf dem Arbeitsmarkt, wie denn auch? Und da gibt es eben arme Schutzsuchende, die pfeifen auf den Deutschkurs, machen sich Tag für Tag einen schönen Tag und lassen zwar nicht den Herrgott, aber dafür Allah einen guten Mann sein. Und jetzt kommt UNHCR daher und sagt, dass relativ gute Deutschkenntnisse, nämlich das sogenannte B1- Niveau, als Voraussetzung für den Bezug der Mindestsicherung in voller Höhe eine versteckte Wartefrist und daher eine nicht gerechtfertigte Diskriminierung sei, wie die “Krone” schreibt. <mit anderen Worten: UNHCR sagt, es hat uns egal zu sein, ob ein Flüchtling deutsch lernt oder nicht, Österreich soll gefälligst die volle Mindestsicherung bezahlen. Das ist es ja auch, was die Opposition und die NGO´s fordern. Der Leiter von UNHCR Österreich fordert ja nicht mehr und nicht weniger, als dass die Regierungsvorlage überarbeitet wird. Es wird also erwartet, dass die Flüchtlinge automatisch die volle Mindestsicherung und vielleicht sogar etwas mehr bekommen. Dass dadurch Österreicher diskriminiert werden könnten, steht nicht zur Diskussion.
Die finanzielle Behandlung von subsidiär Schutzberechtigten ist für UNHCR sogar besorgniserregend, da sie weniger bekommen als Flüchtlinge. Dass sie voll umsorgt werden, interessiert das Hochkommissariat nicht und auch nicht die Tatsache, dass subsidiär Schutzberechtigte in der Regel Asylwerber mit negativem Bescheid sind, die mangels Abschiebemöglichkeit diesen Aufenthaltstitel bekommen. Man sieht also, dass die Genfer Flüchtlingskonvention in ihrer jetzigen Form sowie UNHCR, also die UNO, und auch die EU- Kommission nur an massiver Zuwanderung und großzügigster Behandlung der Zuwanderer interessiert sind. Die Regierung hat, auch wenn sie tatsächlich was ändern möchte, fast keinen Spielraum. Sie ist mehr oder weniger geknebelt. Und ob ein – theoretischer – Austritt aus diesen Rechtsgebilden möglich wäre, wurde noch nie öffentlich behandelt.