Zeitlich passend vor der EU- Wahl wird uns, den EU- Bürgern und EU- Finanzierern und Wählern deutlich vor Augen geführt, was der Europäische Gerichtshof (EUGH) und somit die EU von uns hält, nämlich nichts und umgekehrt wird uns gezeigt, was vom EUGH und somit von der EU zu halten ist, nämlich auch nichts. Aber das wissen ja viele Leute längst. Dieser EUGH, der angeblich dazu geschaffen wurde, die Verträge zwischen den EU- Mitgliedsstaaten zu prüfen, hat sich ja nach und nach immer mehr Zuständigkeit angeeignet, hat die nationalen Verfassungsgerichte zunehmend außer Kraft gesetzt. Dass die nationalen Regierungen das nicht mitbekommen haben, ist ganz einfach unmöglich. So geistig behindert können die nicht sein; das heißt, sie haben bereitwillig mitgespielt an der Entmachtung der nationalen Verfassungsgerichte. Und wohin das führen kann, wurde uns jetzt deutlich vor Augen geführt. Drei Asylwerber haben beim Europäischen Gerichtshof eine Klage eingereicht. Sie klagten dagegen, dass ihnen Tschechien bzw. Belgien ihren Asylantrag abgelehnt bzw. ihren Asylanspruch wieder aberkannt hat. Das wiederum passierte, weil die drei „armen Schutzsuchenden“ wegen schwerer Straftaten verurteilt wurden. Einer der „armen Schutzsuchenden“ war wegen wiederholter Raubüberfälle und Erpressung zu neun Jahren Haft verurteilt worden, der Zweite wegen Vergewaltigung einer Minderjährigen zu vier Jahren und der Dritte wegen Diebstahls mit vorsätzlicher Tötung zu 25 Jahren Haft.

Die sehr ehrenwerten Richter am EUGH kamen zu der Erkenntnis, dass der Status als Flüchtling selbst bei schwer kriminellen Straftaten vor einer Abschiebung schützt. Die sehr ehrenwerten Richter wiesen darauf hin, dass EU- Ausländer, die eine begründete Furcht vor Verfolgung in ihrem Herkunftsland haben, als Flüchtling im Sinne des Genfer Abkommens einzustufen sind. Außerdem dürfen Menschen nach der EU- Grundrechtecharta nicht in ein Land abgeschoben werden, in dem Folter oder unmenschliche sowie erniedrigende Strafen drohen. Das Verhalten der Betroffenen – also auch kriminelles – spiele dabei keine Rolle. Der Schutz durch die EU- Regeln geht über den Schutz der Flüchtlingskonvention hinaus.

Jetzt haben wir es amtlich und höchstrichterlich: Der Schutz vor schwerkriminellen „Flüchtlingen“, also Verhinderung von deren Abschiebung, ist dem EU- Höchstgericht, also der EU, wichtiger als der Schutz der Bevölkerung vor diesen schwerkriminellen „Schutzsuchenden“. Man kann jetzt darüber rätseln, ob die EU auch Leute in Schutz nimmt, welche wegen in ihrer Heimat begangener Verbrechen von der Justiz gesucht werden, wo allerdings eine erniedrigende Behandlung zu befürchten sei. Zuzutrauen wäre es den sehr ehrenwerten Höchstrichtern in Brüssel, auch wenn das eventuell eine Behinderung der Justiz eines fremden Staates wäre. Und da fällt mir eben ein: Es gab deutsche Zeitungsmeldungen, nach denen Asylwerber behaupteten, in ihrer Heimat Morde begangen zu haben. Sie legten diese Geständnisse ab, um sicher nicht abgeschoben zu werden – und sie wurden auch nicht abgeschoben. Es heißt nicht zu Unrecht, dass Dummheit keine Grenzen kennt. Mit diesem Urteil zu diesen drei schwerkriminellen Asylwerbern muss sich der EUGH, muss sich die EU aber ohne Widerrede sagen lassen, dass sie allesamt zum Schutzpatron krimineller „Schutzsuchender“ geworden sind und zu Verrätern an der eigenen Bevölkerung. Der EUGH hätte sicher auch anders entscheiden können, mehr dem gesunden Rechtsempfinden entsprechend. Aber nein; die Bevölkerung wird vor den Kopf gestoßen und die EU- Regeln, welche über die Flüchtlingskonvention hinausgehen, sind, wie der Name sagt, von der EU erstellt und in Kraft gesetzt worden. Und Vertreter dieser EU, welche Verbrecher in Schutz nehmen und nicht die Bevölkerung schützen, sollen wir jetzt wählen? Das käme schon nahe an den Spruch von Bertold Brecht hin, nach dem nur die dümmsten Kälber ihren Schlächter selber wählen. Und viele Menschen werden auch Verständnis dafür haben, wenn Italiens Innenminister Salvini sagt: „… Ich ändere meine Meinung und auch das Gesetz nicht: Die „Asylwerber“, die vergewaltigen, klauen und dealen, kehren alle in ihre Heimat zurück“.