Da gibt es in Österreich einige teure sogenannte „Staranwälte“, die immer wieder in den Medien sind, wenn sie schwer straffällig gewordene „arme Asylwerber“ oder „arme Flüchtlinge“ verteidigen und häufig auch einen Freispruch erwirken oder eine Strafe, über die man als Mensch mit gesundem Rechtsempfinden nur ungläubig den Kopf schütteln kann und mit der die Opfer verhöhnt werden. Es ist schon klar, dass für solche Urteile ein Staranwalt alleine nicht ausreicht, dass da auch Richter und Staatsanwalt mitspielen müssen. Dieses Zusammenspiel funktioniert aber öfter, als man glauben möchte.
Einer aus der Gilde dieser Staranwälte hat jetzt zumindest eine Zeit lang meine Sympathie erworben; er verteidigt jenen Polizisten, der im Zuge der aus dem Ruder gelaufenen Klima- Demo in Wien als „Prügel- Polizist“ in Verruf kam und angeklagt wurde. Der Anwalt sah das ganze Handy- Video und nicht nur die veröffentlichten Sequenzen und sagt jetzt, die Amtshandlung sei wie im Lehrbuch abgelaufen. Der gewaltbereite Berufsdemonstrierer, der angeblich verprügelt wurde, habe sich massiv der Festnahme widersetzt. Der Anwalt meint, der Polizist verdiene eigentlich einen Orden, weil er für Sicherheit gesorgt hat. Und über einige der Demonstranten sagt der Anwalt: „Das sind ja Berufsdemonstranten. Die kommen ohne Handy, ohne Ausweis und mit abgeklebten Fingerkuppen, damit keine Identitätsfeststellung möglich ist …“
Wenn wirklich Interesse an einer Identitätsfeststellung bestehen würde; wie wäre es mit Beugehaft? Und der Staranwalt ist wegen eines anderen Falles schon wieder in den Medien. In dem Fall verteidigte er drei junge gewalttätige Rumänen, die in Wien grundlos auf einen Südamerikaner einprügelten, den schon liegenden Mann mit Füßen traten und ihn auf die U- Bahn- Gleise beförderten. Die drei „netten Burschen“ fühlten sich angeblich vom Südamerikaner bedroht. Und vor Gericht kamen sie jetzt mit jeweils sechs Monaten bedingter Haft davon. Die Gewalttäter können sich dafür nicht nur beim Anwalt bedanken, sondern auch bei der Richterin und beim Staatsanwalt. Laut einer Zeitung ist das Urteil nämlich schon rechtskräftig und das heißt, dass auch dem Staatsanwalt das Urteil hart genug ist.