Es gibt Sachen, die passieren anscheinend gar nicht bzw. sind nie passiert; zumindest wird in den Medien, obwohl öffentliches Interesse besteht, nicht darüber berichtet. Über so eine Sache bin ich eben „gestolpert“. Da las ich also, dass schon Ende Februar 2019 einer der führenden Köpfe der Gelbwesten- Bewegung in Frankreich ankündigte, den französischen Präsidenten Macron und seinen Innenminister Castaner vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag klagen zu wollen. Der Mann brachte dann mittels einer Petition die für die Klage erforderlichen 250.000 Unterschriften zusammen und jetzt berichteten französische Medien, dass am 11. Juni 2019 beim Internationalen Strafgerichtshof die Klage gegen Präsident Macron und Innenminister Castaner eingereicht wurde. Geklagt wurden die beiden wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und weil sie die Hauptbefehlshaber der Polizei sind. Der Klagsgrund ist, dass bei den Gelbwesten- Demonstrationen, bei denen es die Polizei auch mit Extremisten und Radaubrüdern zu tun hatte, von der Polizei auch Waffen eingesetzt wurden, die zumindest in Frankreich als „Kriegswaffen“ eingestuft sind. Da geht es um irgendwelchen Handgranaten und Hartgummigeschosse. Anscheinend wurde in der Klage gar nicht berücksichtigt, dass Macron zumindest einmal bei einer Gelbwesten- Demonstration auch eine militärische Sondereinheit auffahren ließ.
Und ganz interessant: Die Anwältin des Klägers sagte, dass sich Macron und Castaner vor dem Internationalen Strafgerichtshof nicht auf politische Immunität berufen können. Die hätten sie nämlich nur in Frankreich. Es ist aber trotzdem nicht gesagt, dass es zu einem Prozess kommt. Es soll schon vorgekommen sein, dass Klagen ganz einfach nicht zugelassen wurden, obwohl geklagt wurde.