Jetzt springt auch US- Präsident Trump auf den Zug auf, den „gute“ Europäer in Gang gesetzt haben: Dem Differenzieren von „gewöhnlichen Verbrechen“ und „Hassverbrechen“. Er sprach nämlich in einer – sicher nicht von ihm selbst geschriebenen – Rede von Konsequenzen beim Strafrecht, will die Todesstrafe bei Hassverbrechen einführen und fordert grundsätzlich eine zügige Vollstreckung der Todesstrafe.
Nur; wozu dient es, wenn ein Verbrechen als Hassverbrechen eingestuft wird? Eingestuft von bestimmten Menschengruppen, von einem Teil der Medien, um die Justiz in ihrem Sinn zu beeinflussen. Sollen Verbrechen, die z. B. von Weißen begangen werden, durch die Einstufung als Hassverbrechen strenger bestraft werden? Oder dient diese neue Wortkreation dem Zweck, neue Straftatbestände zu schaffen? Man möchte doch meinen, dass das Erschießen oder Erstechen eines Menschen vor dem Gesetz ganz einfach Mord ist oder im günstigsten Fall (für den Angeklagten) ein anderes Tötungsdelikt. Im Strafrecht sind jedenfalls die entsprechenden Strafen vorgesehen und das gilt auch für andere Straftaten. Was soll dann der Grund sein, wenn z. B. Körperverletzung einmal als „gewöhnliche Körperverletzung“ geahndet wird und ein anderes mal als „Körperverletzung als Hassverbrechen“?
Irgendwie schaut es danach aus, dass mit der „Hassverbrechen“- Definition in erster Linie Verbrechen gegen Ausländer strenger geahndet werden sollen als Verbrechen gegen Inländer. Damit wird aber ganz bewusst eine Zwei- Klassen- Justiz geschaffen. Allerdings wäre das im Sinne des UN- Flüchtlings- und des UN- Migrationspaktes. Bei Rassismus ist es ähnlich. Diesen Tatbestand gibt es ja auch fast nur von Einheimischen gegen Flüchtlinge, Migranten, Asylwerber usw. und nicht auch in umgekehrter Richtung. Von Rassismus durch Flüchtlinge, Migranten, Asylwerber wird höchstens dann gesprochen, wenn er sich gegen jüdische Einrichtungen oder Menschen jüdischen Glaubens richtet. Man spricht aber nicht von Rassismus, wenn Einheimische die Opfer sind.