Momentan wird wieder ein alter Hut aus dem Schrank geholt: Das Recht auf Barzahlung soll in Österreich in die Verfassung. Die FPÖ hat vor einigen Wochen dazu einen Beitrag eingebracht, den die ÖVP in einer neuen Regierung (mit wem?) auch umsetzen will. Dabei ist diese Forderung schon ein alter Hut, der schon zu Zeiten einer rot- schwarzen Koalition auf dem Tisch lag. Die Schwarzen, also die ÖVP, wollten das Recht auf Barzahlung (… alle auf Euro lautenden Banknoten und Münzen sind gesetzliche Zahlungsmittel …) in der Verfassung festschreiben, die SPÖ war allerdings dagegen. Und später, bei den Koalitionsverhandlungen zwischen ÖVP und FPÖ, wurde dieses Vorhaben zwar ins Regierungsprogramm aufgenommen, aber es wurde nicht mehr abgearbeitet. Wobei es vielleicht auch Schwierigkeiten gegeben hätte, die notwendige Zweidrittel- Mehrheit für das Verfassungsgesetz zu erhalten. Dabei gehört Österreich in der EU zu jenen Ländern, in denen das Bargeld nach wie vor einen hohen Stellenwert hat. Die Österreicher zahlen im EU- Vergleich überdurchschnittlich oft mit Bargeld und liegen laut Statistik mit 89 Euro in der Geldbörse auch da im EU- Spitzenfeld. Die Totschlagargumente von Banken, Regierung, EU- Kommission, IWF usw., die für eine Abschaffung des Bargeldes ins Treffen geführt werden, sind seit Jahren die gleichen und die lauten: Terrorfinanzierung, Steuerhinterziehung, Geldwäsche. Oder es kommt der dümmliche Spruch zum Einsatz, der da lautet: „Nur Bankräuber brauchen Bargeld“. Und wenn jemand damit argumentieren will, dass es ohne Bargeld die täglichen Raubüberfälle auf der Straße nicht geben würde, dem sei gesagt: Daran ist nicht das Bargeld schuld, sondern das Räubergesindel. Dort sollte schon längst der Hebel wesentlich intensiver angesetzt werden. Und außerdem greift sich das Räubergesindel auch mit Vorliebe Bankomat- und Kreditkarten, weil mit Karten die Beute meist wesentlich höher ausfällt als mit Bargeld.
Dass „denen da oben“ das Bargeld ein Dorn im Auge ist, steht fest. Warum sonst wurden Einschränkungen beim Bargeldverkehr eingeführt, warum sonst sollen die verschärft werden? Warum darf Bargeld nur mehr limitiert für Zahlungen eingesetzt werden? Und dass der Bürger „denen da oben“ ohne Bargeld völlig ausgeliefert ist, vergessen wohl die meisten Leute bzw. ist ihnen das gar nicht bewusst. Der IWF plante vor einigen Jahren, nach dem letzten Finanzcrash, eine „Sonderabgabe“ von 10 Prozent auf alle privaten Vermögenswerte; eine Enteignung also. Ohne Bargeld gäbe es da kein Entkommen. Der Staat bucht ab und das war´s dann. Und wer nicht spurt, dem wird das Konto gesperrt – was dann? Die damalige IWF- Chefin Lagarde ist jetzt übrigens die neue Chefin der EZB.
Wenn wider Erwarten das Recht auf Barzahlung und somit das Recht auf Bargeld in der Verfassung niedergeschrieben wird; wie viel ist dieses Recht dann tatsächlich wert? Die österreichische Neutralität ist auch in der Verfassung verankert und was ist sie heute noch wert? Nicht viel; sie ist ausgehöhlt, sie existiert in Wahrheit kaum noch. Sie wird sogar von gewählten Volksvertretern, die sie auch offiziell abschaffen wollen, als überholt eingeschätzt. Sogar der Bundespräsident möchte Österreich in allen möglichen Militärbündnissen sehen, was klar gegen die Neutralität spricht usw. Und bei einem verfassungsmäßigem Recht auf Barzahlung wäre es wohl ähnlich. In einem EU- Papier wurde festgestellt, dass es kein Grundrecht auf Bargeld gibt. Somit gibt es auch keinen Anspruch auf Barzahlung – und EU- Recht geht vor nationalem Recht. Und nachdem ja bei uns alles abgenickt wird, was aus Brüssel kommt, können die Märchenerzähler und Gaukler aus Politik und Finanzwelt erzählen, was sie wollen: Wenn die EU- Kommission das Bargeld weghaben will, werden unsere Politiker dazu nicken – ob mit oder ohne Verfassungsgesetz.