In Österreich soll es bald eine Strafvollzugs- Novelle geben; es wird nämlich schon monatelang daran gearbeitet. Der Entwurf geht jetzt in die Begutachtung und könnte eventuell noch heuer als Gesetz beschlossen werden. Die bis jetzt bekannten Details lassen aber nichts Gutes ahnen. Ziel der Novelle ist nämlich, die Belagszahlen in Österreichs Gefängnissen zu reduzieren und Justizminister Jabloner sagt auch: „… da der Strafvollzug, sowie die ganze Justiz, an einem Ressourcenmangel leidet. Es fehlt zum Beispiel an Personal“. Das mit dem Personalmangel ist ja nichts Neues, darauf wurde ja schon des öfteren warnend hingewiesen. Das betrifft aber nicht nur den Strafvollzug, sondern den gesamten Justizapparat. Das ist ja auch einer der Gründe, warum so mancher Strafakt bis zum Sankt Nimmerleinstag liegen bleibt und verstaubt. Dass die österreichischen Gefängnisse überfüllt sind, ist auch nichts Neues. Und das, obwohl die Justiz in vielen Fällen mehr als tolerant ist. Schaut man sich die Zahlen etwas genauer an, trifft einem fast der Schlag. Laut Strafvollzug- Statistik gab es mit Stand 1. 8. 2019 insgesamt 9.356 Insassen, davon 8.626 in Justizanstalten und 730 in psychiatrischen Anstalten bzw. im elektronisch überwachten Hausarrest. Von den 9.356 Insassen waren 46,1 Prozent österreichische Staatsbürger und somit 53,9 Prozent Ausländer und dieser extrem hohe Ausländeranteil ist eines der gravierendsten Probleme. Nur ein paar einzelne Länder weltweit haben einen höheren Anteil an ausländischen Gefängnisinsassen. Fast kein Staat will nämlich seine straffällig gewordenen Staatsbürger zurücknehmen und bei uns gibt es auch viel zu viele Leute, die Straftäter nicht in ihre Heimat zurückschicken wollen. Und man soll auch nicht vergessen, dass ausländische Häftlinge den österreichischen Steuerzahler jährlich mehrere hundert Millionen Euro kosten.
Wenn das Ziel der Novelle die Reduzierung der Belagszahlen in den Gefängnissen ist, dann kann man sich ausmalen, was kommt. Da die Gefängnisse überfüllt sind, die Insassen mehr, die Wachebeamten weniger werden und ausländische Straftäter, auch Wiederholungstäter, im Land bleiben, wird eben das Strafrecht geändert. Es soll öfter und länger die Fußfessel verhängt werden. Es soll Therapie statt Haft verordnet werden. Es wird bei noch mehr Fällen keine Anklage mehr erhoben und es wird noch öfter erklärt, dass eine Anzeige keinen Sinn macht, genau so wie die außergerichtlichen Einigungen zunehmen werden. Weil der Staat nicht mehr fähig oder nicht mehr willens ist, gültiges Recht durchzusetzen, wird eben das Recht geändert. Das Recht folgt also der Politik. (Hat das nicht jemand gefordert und wurde dafür medial ans Kreuz genagelt?)
Zur kommenden Novelle passt ein Bericht über die schon heute angewandte Praxis in der Rechtsprechung, wobei es in dem Fall um einen Erpresser geht. Da heißt es im Bericht: “ … Weil er schon ein Drittel des unbedingten Teils [der teilbedingten Haft] in Linz abgesessen hat, wurde er noch am Mittwoch entlassen …“ Entlassen also nach einem Drittel der unbedingten Haft. Die Justiz kann kaum kriminelle Aktivitäten verhindern. Sie kann aber die Zahl der Häftlinge reduzieren.