Im April dieses Jahres war ganz Österreich in Aufruhr. Ein – damals noch – Vizebürgermeister einer oberösterreichischen Kleinstadt , der FPÖ zugehörig, hatte das sogenannte „Rattengedicht“ veröffentlicht. In der Welt der österreichischen Politik war dann der Teufel los. Der oö. Landeshauptmann bezeichnete es als „widerlich“, andere Politiker und Medien waren noch wesentlich einfallsreicher und weniger zurückhaltend. Man hörte und las von: Rechtsextreme Diktion, zutiefst rassistisch, skandalös, hetzerisch, menschenverachtend, abscheulich etc. und es fehlten natürlich auch die Rücktrittsforderungen nicht; denen der Verfasser des Gedichts auch nachkam, samt Parteiaustritt. Zusätzlich wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet; wegen „Verdacht der Verhetzung“ und wegen „Herabwürdigung religiöser Lehren“.

Falls sich jetzt jemand nicht mehr an das im ORF und in vielen Printmedien gezeigte „Rattengedicht“ erinnert oder es gar nicht kannte und jetzt wissen möchte, was darin so weltbewegendes stand; es begann so: „Tief unten dort in meinem Stollen, wo wir Ratten leben wollen, wo nur wir zu Hause sind, Rattenvater, Rattenkind, ICH wohn hier mit meiner Frau Rattenmutter …“ Und es endet mit: „Wir nehmen es da sehr genau! Ich, Ratte – und auch meine Frau“.

Da die „Stadtratte“ in dem Gedicht auch auf Migranten und den Islam (aber auch auf andere Religionen) einging, wurde eben ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Dass der „Poet“ alles aus der Sicht von Ratten sah, auch sich selbst und seine Familie als Ratten darstellte, war keine Entschuldigung. Er hatte Migranten als Ratten dargestellt, punktum. Und jetzt, nach fast fünf Monaten, wurde bekannt gegeben, dass die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren einstellte. Keine Verhetzung also und keine Herabwürdigung. Man muss sich da schon fragen,ob da nicht mit Kanonen auf Spatzen, in dem Fall eher auf Ratten, geschossen wurde. Und ob es sich bei dem Gedicht um ein literarisches Meisterwerk handelt oder ob es nur von schlechtem Geschmack zeugt, steht und stand hier nicht zur Debatte. Das ist eine andere Sache.

Die Einstufung des „Rattengedichts“ und das anschließende Ermittlungsverfahren entsprechen übrigens den Richtlinien des „European Council on Tolerance and Reconciliation“, des „EU- Ausschusses für Toleranz und Versöhnung“. Da geht es um Maßnahmen gegen Diskriminierung, Vorurteile , Intoleranz etc.