Erst vor ein paar Tagen wurde das Mühlviertel durch die Messerattacke eines Asylwerbers erschüttert. Gab es zuerst einen lebensgefährlich Verletzten und einige erheblich Verletzte, so gab es kurz darauf auch noch einen Toten, dem der Täter das Auto stahl. Einige Tage später verstarb auch der ursprünglich lebensgefährlich Verletzte. Gegen den schnell gefassten Täter wird jetzt wegen zweifachen Mordes ermittelt. Dazu hieß es dann in einer Lokalzeitung: „Die Vernehmung des tatverdächtigen Afghanen (33) ist abgeschlossen, er hat sich geständig gezeigt„. Ruhe kehrte in Wullowitz aber noch lange nicht ein. Unter dem Titel „Gedenken an Franz G.“ – das ist der Erstochene, dem das Auto gestohlen wurde – wurde eine Trauerkundgebung angemeldet und auch rechtskonform genehmigt. Dazu hieß es in einer Lokalzeitung: „Die Gemeindevertretung rät der Bevölkerung von der Teilnahme ab, … die im Dunstkreis der Identitären Bewegung stehen soll“. Es ist mir nicht bekannt, ob es diese Veranstaltung gab. Gerüchteweise war zu hören, dass sie letztendlich untersagt wurde.

Jetzt schreibt die „Krone“: „Jetzt droht Sellner Klage wegen Vorverurteilung“ und unter der Überschrift ist ein Bild mit dem Identitären- Chef Martin Sellner vor dem Bauernhof des Mordopfers. Der Identitären- Chef Sellner soll nämlich den dringend tatverdächtigen Jamal A. als Mörder bezeichnet haben. Warum „soll“? Hat er ihn jetzt als Mörder bezeichnet oder nicht? Die Rechtsvertretung des Tatverdächtigen, die Staranwältin Astrid Wagner und ihr nicht minder bekannter Berufskollege Wolfgang Blaschitz leiteten jetzt jedenfalls rechtliche Schritte gegen Sellner ein. Da Sellner den Tatverdächtigen als Mörder bezeichnet haben soll (Nochmals: Hat er ihn als Mörder bezeichnet oder nicht? Hat das jemand gehört oder nicht? Ist das nur eine Vermutung?) und diesem noch nicht der Prozess gemacht wurde, dieser also noch nicht wegen Mord und auch nicht wegen eines anderen Deliktes rechtskräftig verurteilt oder freigesprochen wurde, entspricht das einer Vorverurteilung. Und die ist eben strafbar und außerdem ist Sellner der Chef der Identitären. Da werden rechtliche Schritte eingeleitet und da droht ihm eine Verurteilung.

In einer Lokalzeitung wurde geschrieben: „Die Vernehmung des tatverdächtigen Afghanen (33) ist abgeschlossen, er hat sich geständig gezeigt“. Wenn sich jemand geständig zeigt, wird nach meinem laienhaften Rechtsverständnis eine zur Last gelegte Straftat eingestanden. Warum darf dann jemand, der einen Mord gesteht, nicht als Mörder bezeichnet werden? Oder anders gefragt: Warum wird es nicht als Vorverurteilung rechtlich geahndet, wenn Zeitungen zum selben Fall schreiben: „… flüchtiger Täter gefasst“ oder „Täter auf der Flucht“. Und noch eine interessante Sache: Die Top- Anwälte Wagner und Blaschitz verteidigen den Tatverdächtigen. (Mörder darf man vermutlich trotz Geständnis nicht sagen) Auf die Frage, wie der Asylwerber solche Anwälte bezahlen kann, meinte Frau Wagner: „Indirekt bezahlt ja jetzt vielleicht bald der Herr Sellner die Verteidigung“. Damit ist die Frage aber nicht beantwortet, sondern sie wurde nur umgangen. Darum wiederhole ich sie jetzt: Wer bezahlt die Topanwälte des Mordverdächtigen? Ich frage mich aber auch, ob es nicht am Ziel vorbeigeschossen ist, wenn ich einen geständigen Mörder keinen Mörder nennen darf und Rechtsanwälte ihre Daseinsberechtigung darin sehen, geständige und durch Zeugen belastete „Tatverdächtige“ frei zu bekommen. Aber vielleicht war der „Tatverdächtige“ zum Tatzeitpunkt, wie viele seiner kriminellen Kollegen, psychisch krank und somit nicht straffähig.