In Deutschland gibt es durch die Antwort des Innenministeriums auf die Anfrage eines AfD- Abgeordneten interessante Informationen für die Öffentlichkeit. Wie “Die Welt” darüber berichtet, sind zum Stand 30. September demnach 28.224 Asylwerber, die seit 2012 in die Bundesrepublik eingereist sind und einen Asylantrag stellten, dann aber abgeschoben wurden oder freiwillig ausreisten, wieder in Deutschland und haben einen weiteren Asylantrag gestellt. Detaillierte Angaben gibt es, wie auch in anderen Ländern, dazu nicht. Es wird generell nur ungern darüber gesprochen. Es ist nicht bekannt, wie viele der Rückkehrer mit staatlicher Förderung ausreisten, wie viele nach dem ersten Antrag abgeschoben wurden oder wie viele es exakt sind, die auf Grund des Dublin- Abkommens abgeschoben wurden. Sicher ist nur, dass es viele illegale Rückkehrer gibt, von denen die Regierung offiziell nichts weiß, weil sie untergetaucht sind und sich mit Schwarzarbeit, Betteln etc. durchschlagen. Der deutsche Bundesinnenminister Seehofer hat auf Grund eines konkreten Falles eines schwer kriminellen abgeschobenen und illegal wieder eingereisten Clan- Chefs eine Verschärfung der Grenzkontrollen angekündigt. Besonders glaubwürdig ist diese Ankündigung allerdings nicht. Es zeigt sich aber wieder einmal, wie wichtig ein funktionierender Grenzschutz wäre; nicht nur in Deutschland.
  In Österreich gibt es eine ähnliche Geschichte, bei der es ebenfalls um die Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage geht. Es geht dabei um die Zahl der Asylaberkennungsverfahren. Innenminister Peschorn sagte dazu, dass heuer in den ersten acht Monaten 5547 Verfahren eingeleitet wurden und 2018 im gesamten Jahr 5991. Und seit heuer werden, man möchte es kaum glauben, sogar die Gründe für ein Aberkennungsverfahren erfasst. Das Ergebnis ist: Ein Drittel der Fälle betrifft Straffälligkeit und 18 Prozent Reisen in das Herkunftsland, aus dem sie zu uns geflüchtet sind. Was der Grund für die etwa 50 Prozent der restlichen Aberkennungsverfahren ist, wurde nicht gesagt, Erschreckend ist, dass für ein Drittel der eingeleiteten Verfahren Straffälligkeit als Grund angegeben wurde. Also jede Menge “Einzelfälle”. Dabei heißt es doch immer, dass nur besonders schwere Verbrechen als Grund für eine Aberkennung bzw. Abschiebung in Frage kommen. Und illegal Wiedereingereiste gibt es sicher auch in Österreich.
  Allerdings sind die Zahlen über eingeleitete Aberkennungsverfahren nichtssagend; von Jänner bis Juli 2019 wurde nur 900 Asylberechtigten der Status aberkannt und wie viele von diesen abgeschoben wurden, ist wiederum nicht bekannt. Genau genommen werden die Gerichte mit solchen Verfahren großteils unnütz belastet.