Ein junger Afghane wurde zur anstehenden Abschiebung festgenommen. In Österreich werden EU- weit fast die meisten Asylanträge positiv bewertet und der Anteil der rechtskräftig negativ bewerteten Asylanträge in Österreich gehört mit zu den niedrigsten in der EU. Deshalb möchte man meinen, dass es schon in Ordnung gehen muss, wenn jemand zur Ausreise aus Österreich verpflichtet wird. Wenn sich jetzt neben einer Flüchtlingsinitiative, die Abschiebungen wahrscheinlich grundsätzlich verhindern will, auch unser allerwertester Bundespräsident dafür stark macht – erfolgreich dafür stark macht – dass der junge Mann in Österreich bleiben darf, tauchen da Fragen auf. Steht der Bundespräsident, steht die Flüchtlingsinitiative über dem Gesetz? Und warum kann eine vermeintlich rechtskräftige Entscheidung, nämlich die Abschiebung, “einfach so” gekippt werden? Oder gilt in Flüchtlingsfragen der Spruch “Gnade vor Recht ergehen lassen”, ist das Recht außer Kraft gesetzt?
  Der junge Mann kam als Asylwerber und nicht als Zuwanderer, als Migrant, für die ja andere rechtliche Voraussetzungen und Bedingungen gelten sollten. Somit sollten die Entscheidungen, welche Asylwerber betreffen, auch rechtlich bindend sein und nicht zu “entweder – oder”- Entscheidungen verwässert werden. Entweder haben wir eine Rechtsprechung, die diese Bezeichnung verdient, oder wir haben irgendwas, was diese Bezeichnung nicht verdient.