Jetzt kommt es zum Prozess um die Aufsehen erregende Ermordung des Leiters des Sozialamtes Dornbirn Anfang Februar vergangenen Jahres. (Da fällt mir eben ein: Wahrscheinlich darf man „Ermordung“ gar nicht sagen, da der Täter – pardon – der Verdächtige, noch nicht rechtskräftig verurteilt ist. Also korrigiere ich mich und sage „Tötung“. Dabei gingen die Ermittler von „kaltblütigem Mord“ aus.) Der Täter bzw. Tatverdächtige, ein in Vorarlberg aufgewachsener Türke, bekam ja, wie berichtet wurde, im Jahr 2008 wegen seiner 14 Vorstrafen ein Aufenthaltsverbot, wurde 2009 abgeschoben und kehrte Anfang 2019 wieder nach Österreich zurück. Illegal; wie sonst? Er stellte einen Asylantrag und gab als Begründung an, er habe in Syrien zwei türkische Soldaten getötet und fühle sich deshalb in der Heimat gefährdet. Er suchte natürlich auch um die Grundsicherung an und bei einer Debatte wegen der Auszahlung verließ er das Amt, holte sich ein Messer , kehrte zum Sozialamt zurück und erstach den Amtsleiter.
In diesem Fall gibt es mehrere Ungeheuerlichkeiten. Die erste: Der Angeklagte beruft sich bei seinem Asylantrag darauf, dass er zwei türkische Soldaten in Syrien getötet habe und er sich deshalb in der Heimat gefährdet fühle. Wie kann es sein, dass Österreich einen Doppelmörder schützt? Wie kann es sein, dass dieser Mann nach der Aussage, zwei Soldaten getötet zu haben, nicht sofort festgenommen und den türkischen Behörden übergeben wird? Wie pervertiert, wie verkommen muss unser Rechtssystem sein, wenn ein bekennender Doppelmörder genau deswegen einen Asylantrag stellen darf, dem wahrscheinlich sogar stattgegeben wird. Oder ist es so, dass unser Rechtssystem „von außen“ dahingehend unter Druck gesetzt wird, sich so vernunftswidrig und widersinnig zu verhalten und so zu entscheiden. In dem Zusammenhang sei daran erinnert, dass EU- Höchstrichter letztes Jahr bei einigen schwer kriminellen Asylwerbern in einem richtungsweisenden aber trotzdem nicht zu begreifenden Urteil die Abschiebung verhinderten.
Es ist wirklich unglaublich und ungeheuerlich: Unser System beschützt Mörder. Und es ist auch ungeheuerlich, was der Anwalt des Tatverdächtigen im Amtsleitermord von Dornbirn jetzt sagt. Er behauptet z. B., die Abschiebung seines jetzigen Mandanten im Jahre 2009 sei illegal gewesen. Ich meine, die erfolgte alleine deshalb schon zu Recht, weil dadurch dei Öffentlichkeit vor einem kriminellen Intensivtäter geschützt wurde; seine damals 14 Vorstrafen sagen genug. Und jetzt sagt der Anwalt: „Mein Mandant hat von Anfang an deponiert, dass er das Opfer nicht töten wollte“. Welches nach mehreren Messerstichen an Ort und Stelle verstarb. Und auch die Staatsanwaltschaft (aber noch nicht das Gericht) von Mord ausgeht. Aber vielleicht stellt sich noch heraus, dass der Angeklagte psychisch krank ist, wie viele andere, meist ausländische, Tatverdächtige in letzter Zeit auch. Allerdings wurde dem Angeklagten von einem Gerichtspsychiater Zurechnungsfähigkeit attestiert.
P. S.: Die Abschiebung schwer krimineller Ausländer sollte die Regel sein und nicht die absolute Ausnahme; zum Schutz der Bevölkerung. Und der Ruf nach Sicherungshaft erfolgte nicht aus Jux und Tollerei.