Jetzt gab es die Verhandlung zum Mord am Leiter des Sozialamtes in Dornbirn. Der Täter wurde zu lebenslanger Haft verurteilt, die Verteidiger (ja, der Asylwerber konnte sich anscheinend zwei Verteidiger leisten) beriefen. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig. Der Täter ist ein in Österreich aufgewachsener Türke, der wegen einer Unzahl an Vorstrafen 2009 abgeschoben und mit Einreiseverbot belegt wurde. Er reiste illegal wieder ein – und durfte trotzdem einen Asylantrag stellen! Er stellte, wie eigentlich nicht anders zu erwarten, auch einen Antrag auf Grundversorgung. Nach einer Diskussion wegen der Auszahlung verließ er das Amt. Er kehrte später mit einem Messer zurück und erstach den Amtsleiter mit 14 Messerstichen.

Dieser Mord wäre nicht passiert, wenn der Täter nicht problemlos wieder nach Österreich hätte einreisen können oder wenn er spätestens beim Stellen des Asylantrages wegen widerrechtlicher Einreise festgenommen worden wäre. Dieser Mord wäre nicht passiert, wenn die Grenzen nicht offen wären wie Scheunentore. Dieser Mord wäre auch dann noch zu verhindern gewesen, wenn der Täter spätestens nach seinem Bekenntnis, zwei türkische Soldaten getötet zu haben, festgenommen und den türkischen Behörden übergeben worden wäre. Unsere Behörden und Ämter, die (wahrscheinlich auf Grund entsprechender Gesetze) einen mutmaßlichen Doppelmörder vor Strafverfolgung schützten, ihm einen Asylantrag stellen ließen, ihm die Grundversorgung gewährten, sind zumindest mitschuldig am gewaltsamen Tod des Dornbirner Sozialamtleiters. Unsere Legislative ist ebenfalls mitschuldig; sie schuf ja die Voraussetzungen, dass der spätere Mörder bleiben und um Asyl ansuchen durfte und sich nicht wegen zweifacher Tötung in Syrien vor einem Gericht in seiner Heimat verantworten musste.

Dass ausländische kriminelle Elemente in Österreich geschützt werden, ist ja nicht neu. Es haben sehr viele abgelehnte Asylwerber aus irgend einem unverständlichen Grund irgend einen Aufenthaltstitel, dürfen hier bleiben, werden versorgt und können machen, was sie wollen, ohne abgeschoben zu werden. Dabei ist in der Heimat vieler solcher Menschen seit Jahren Friede – sofern es dort überhaupt Krieg gab – und einer Rückkehr dorthin würde nichts im Wege stehen. Asyl soll ja Schutz auf Zeit sein. Nur eines von vielen Beispielen ist ein in Linz wieder verurteilter 15-jähriger Wiederholungstäter aus Tschetschenien, wieder vor Gericht wegen Raub und Körperverletzung. Einige der viel zu vielen in Österreich in den letzten Jahren Getöteten könnten noch am Leben sein, wenn der Staat seine Bürger besser schützen würde. Wenn der Staat sich seine „Gäste“ besser anschauen würde. Wenn der Staat für Wiederholungs- Straftäter die Wohlfühl- Phase in Österreich beenden würde. Wie kommen die Staatsbürger dazu, wegen der Nachsicht oder der Unvernunft des Staates verprügelt, gestochen, beraubt oder schlimmstenfalls sogar getötet zu werden?