Dr. Wallentin ging in seinem letzten Artikel auf die aktuelle Kampagne der Gewerkschaft ein, der Allgemeinheit wieder einmal eine „Millionärssteuer“ schmackhaft zu machen. Weil es ja eh nur „die G´stopften“ betrifft. In der Werbung für diese Steuer werden zwei (fiktive?) Milliardäre, ein Mann und eine Frau, genannt, deren Namen sicher zufällig mit lebenden reichen Personen ident sind. Wo es in der Werbung heißt, dass sich für die mit einem Prozent Steuer nichts ändern würde. Eine Gewerkschafterin will auch aufklären und beruhigen und sagt zur geplanten bzw. geforderten Steuer: „95 Prozent der Bevölkerung wären davon nicht betroffen, weil man erst ab einer Freigrenze von 1 Million Euro ansetzen wolle“. Das heißt im Umkehrschluss, dass somit 5 Prozent der Österreicher über Werte von insgesamt mehr als 1 Million Euro verfügen; vom Kleinkind bis zum Hundertjährigen. Kaum zu glauben.
Herr Wallentin geht in seinem Artikelauf die EU- weit überdurchschnittlich hohen Steuern in Österreich ein und schreibt gleich eingangs: „Ein österreichischer Arbeitnehmer arbeitet von Anfang Jänner bis Ende Juni ausschließlich für den Staat. Selbst ein Durchschnittslohn wird mit 48 Prozent Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen belegt“. Und wer es dann trotz dieser widrigen Umstände schafft, mit Erspartem, Krediten und Förderungen zu einem Haus zu kommen – das Grundstück kam vielleicht von den Eltern oder Schwiegereltern – und im Laufe der Zeit zusätzlich was spart und anschafft, ist dann plötzlich von der jetzt geforderten Steuer bedroht, weil er ja „ein G´stopfter“ ist. Und wenn wegen chronischen Geldmangels der Regierungen diese Steuer eingeführt werden sollte: Wer sagt, wie Dr. Wallentin richtig einwirft, dass die Schwelle für diese Steuer bei 1 Million Gesamtvermögen bleibt und nicht abgesenkt wird? Wer soll die einzelnen Vermögenswerte, wie Haus, Grundstück, Gebrauchtwagen, Schmuck etc. schätzen? Etwa der Einfachheit halber das Finanzamt, da es ja die Steuer eintreiben soll?
Bei der Gewerkschaft hat sich vielleicht jemand daran erinnert, dass in Griechenland bekanntlich seit Anfang 2016 die Steuerpflichtigen dazu verpflichtet sind, in der Steuererklärung auch daheim gelagertes Bargeld, Schmuck, Edelmetalle, gemietete Bankschließfächer und deren Inhalt, also ganz einfach alle Wertgegenstände, anzuführen. Die Vordrucke für die Deklaration umfassen 56 Seiten. Und wahrscheinlich gibt es auch einen Hinweis auf die Möglichkeit von amtlichen Kontrollen. Da war vielleicht jemand der Meinung, dass das so ähnlich in Österreich auch machbar sein müsste. Gefährlicher als diese populistische Forderung nach einer „Millionärssteuer“ der Gewerkschaft ist möglicherweise aber eine Forderung des IWF, die unter der damaligen Chefin Christine Lagarde – der heutigen EZB- Chefin – Ende 2013 gestellt wurde. Im IWF- Bericht „Taxing Times“ vom Oktober 2013 wird von einer einmaligen Zwangsabgabe auf alle privaten Vermögen in der Höhe von 10 Prozent gesprochen; von einer Enteignung also. Diese Maßnahme war dazu gedacht, die Verschuldung der Euro- Länder zu reduzieren. Dieses Vorhaben ist sicher noch nicht vergessen, weder von der EZB- Chefin noch von den Politikern. Und gegen eine solche Enteignung wäre die geforderte „Millionärssteuer“ ein „Lercherlschas“, wie der Ostbahn- Kurti zu sagen pflegte.