Das ist momentan, in Corona- Zeiten, der Fall, auch wenn jetzt Erleichterungen und die Rücknahme von Verboten kommen. Vieles wurde (und wird) über Erlässe gehandhabt. Über Erlässe, die keine Gesetze sind. Nach Bekanntwerden dieser politischen Schockdiagnose hat Kanzler Kurz auf cool gemacht und gemeint, man soll das bitte nicht überinterpretieren und der Verfassungsgerichtshof werde dann schon prüfen, ob alles auf Punkt und Beistrich stimme. Der grüne Gesundheitsminister Anschober meinte dazu, dass eventuelle „Unschärfen“ in der Gesetzgebung zu den Erlässen und Verordnungen hinterher „selbstverständlich bereinigt“ werden. Er rief dazu sogar einen Expertenrat ein, aber bis jetzt war nichts zu hören über die Gesetzeskonformität seiner Erlässe. Das heißt, wenn sie durch Gesetze nicht gedeckt waren, sind sie es auch heute noch nicht und wird zum Teil immer noch ohne gesetzliche Handhabe regiert. Dann gab es den sogenannten „Ostererlass“ vom Gesundheitsminister, der aber gleich wieder ersatzlos zurückgezogen wurde. Der was sowas von jenseits gut und böse; das war sogar der Regierung zuviel. Und jetzt macht die Meldung die Runde und sorgt für verständliche Empörung, dass private Treffen trotz Ausgangssperren nie verboten waren. Die Verordnungen waren verwirrend und irreführend formuliert, dass der Eindruck entstand, die Treffen wären verboten. Und da es im Interesse der Regierung war, wurde dieses Missverständnis auch nicht aufgeklärt. Diese sonderbare Geschichte war jedenfalls auch für den ORF Grund genug, den Gesundheitsminister in die Zange zu nehmen. In der ZIB 2 suchte der Minister nach Ausreden, erklärte: „Es hat nie ein unmittelbares Besuchsverbot gegeben, aber die Aufforderung, dass es Sinn macht, diese Distanzierung auch im privaten Bereich aufrecht zu erhalten“. Seine eigene Verordnung zu erklären, gelang dem Minister nicht wirklich. Der Minister hatte auch große Probleme zu erklären, was bezüglich Lockerungen ab 1. Mai unter: „… Auch im privaten Bereich empfehlen wir den Menschen, dass sie sich ebenfalls an diese Regelungen halten. Es wird im privaten Bereich allerdings vorerst keine Kontrollen dazu geben“ zu verstehen sei. Das erweckt nämlich den Eindruck, als würde bei einem privaten Treffen die Polizei zwecks Kontrolle gnädigerweise vorerst nicht die Tür eintreten. Und als der werte Innenminister letztens gefragt wurde, auf Grund welcher gesetzlichen Grundlage bisher private Treffen von der Polizei aufgelöst wurden, kam die nicht besonders glaubwürdige Erklärung, dass das wegen Lärmbelästigung passiert sei. Eine Missachtung eines Verbotes gab es ja nicht, also muss ein anderer Grund gefunden werden.

Böse Zungen behaupten, die türkis- grüne Regierung wollte mit den ganzen „missverständlichen“ und „missverstandenen“ Verordnungen, Äußerungen und Auslegungen die Bevölkerung in Angst versetzen und einschüchtern, wie aus einem geleakten inoffiziellen Protokoll hervorgeht. Und dass wir uns mit Riesenschritten zum Polizei- und Überwachungsstaat hin bewegen. Noch bösere Zungen gehen noch weiter. Die meinen, die jetzt erfolgte Aufklärung über das „Missverständnis“ bei den privaten Treffen samt weiteren Lockerungen habe damit zu tun, dass der Ramadan, der islamische Fastenmonat, begonnen habe. Damit in erster Linie die Muslime ihre Familienfeste, wie z. B. das Fastenbrechen, feiern können, ohne dabei Gesetzesbrecher zu werden.