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Tagesarchiv 1. Mai 2020

Kann man das locker nehmen?

01 Freitag Mai 2020

Posted by dersepp2014 in Allgemein

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Eigentlich sollte mit 1. Mai eine sogenannte „Lockerungsverordnung“ in Sachen Corona- Einschränkungen und Corona- Auflagen in Kraft treten. Tatsächlich lieferte die Chaos- Truppe des grünen Gesundheitsministers bzw. der Regierung das nächste Gustostückerl, verstärkte die Verwirrung. Letztendlich musste der Gesundheitsminister schriftlich via APA mitteilen, dass „alles recht klar und einfach zu verstehen“ sei. Nur; so klar war auch diese Verordnung nicht, sonst wäre die – wiederum nicht aufklärende – APA- Mitteilung und auch eine versuchte Klarstellung der Tourismusministerin Köstinger nicht nötig gewesen. Also alles so klar wie dunkle Soße. Wenn man sich dann im Internet das Bundesgesetzblatt mit der Lockerungsverordnung sucht, weil man sicherheitshalber nachschauen will, was jetzt wirklich gelockert wurde, kommt man aus dem Staunen nicht heraus. Das beginnt gleich am Anfang des Schriftstückes; es ist die 197. Verordnung des Gesundheitsministeriums zu COVID- 19. Wieder eine Verordnung. Ob es da auch „Unschärfen“ gibt, die es irgendwann „zu bereinigen“ gilt? Das Staunen geht weiter; bei Paragraf 1 Abs. 2 heißt es: „Beim Betreten öffentlicher Orte in geschlossenen Räumen … ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten und eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen“. Dass mit der mechanischen Schutzvorrichtung eine Schutzmaske gemeint ist, ist noch die kleinere Denksportaufgabe. Was bitte ist aber unter „öffentlicher Ort in geschlossenen Räumen“ zu verstehen? Die Wiener Zeitung befasst sich auch mit der neuen Verordnung und schreibt dazu: „Beim Betreten öffentlicher Orte in geschlossenen Räumen muss ein Mund- Nasen- Schutz getragen werden. Diese Bestimmung ist neu“. Aha; bei der Lockerung gibt es auch neue Verschärfungen. Aber es wird auch nicht definiert, was ein öffentlicher Ort in geschlossenen Räumen ist. Da ist wieder viel Spielraum für Anzeigen und Organmandate. Paragraf 13 (1) lautet übrigens: „Diese Verordnung tritt mit 1. Mai 2020 in Kraft und mit Ablauf des 30. Juni 2020 außer Kraft“. Das wiederum heißt, dass logischerweise auch z. B. für das Gastgewerbe Paragraf 6 bis zum 30. Juni Gültigkeit hat und dieser Paragraf besagt unter Absatz 1: „Das Betreten von Betriebsstätten sämtlicher Betriebsarten der Gastgewerbe ist untersagt“. Wenn jetzt die Tourismusministerin Köstinger am 1. Mai in einer Aussendung erklärt, dass die Öffnung der Gastronomiebetriebe wie vorgesehen am 15. Mai erfolgt, dann hebt sie eigentlich Paragraf 6 Absatz 1 der Lockerungsverordnung auf. Was jetzt; was ist höherwertiger? Anschobers „Lockerungsverordnung“ oder Köstingers Aussendung?

Haben wir es hier mit Kabarett zu tun, ist das Ganze ein politisches Trauerspiel oder fällt das alles in die Kategorie „Schrecken ohne Ende“?

Im Stich gelassen

01 Freitag Mai 2020

Posted by dersepp2014 in Allgemein

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In Linz wurde jetzt (auf „krone.at“ am 30 04.) ein erst (oder angeblich erst) 17-jähriger Tschetschene wegen vierfachen Raubes, fünffacher Erpressung und anderer Delikte rechtskräftig zu 21 Monaten unbedingter Haft verurteilt. Also nicht einmal zwei Jahre und er wird sicher auch noch vorzeitig aus der Haft entlassen. Dabei wurde dem jungen Strolch – man kann es kaum glauben – als mildernd angerechnet, dass es teilweise beim Versuch geblieben war. Der Vorsatz war ja trotzdem da. Es gab aber auch erschwerende Umstände: Da gab es zwei einschlägige Vorverurteilungen; es handelt sich also um einen Wiederholungstäter und erschwerend wurde auch die Verwendung einer Waffe bei der Nötigung gewertet.

In Wien wurden jetzt drei ebenfalls hoffnungsvolle Jugendliche – zwei 16-jährige Afghanen und ein 17-jähriger Syrer – festgenommen. („krone.at“ am 30. 04.) Das Trio hatte vor zweieinhalb Monaten zu mitternächtlicher Stunde einen stark alkoholisierten Mann ausgeraubt. Einer der erst 16-jährigen Räuber war wegen mehrerer Gewaltdelikte ebenfalls schon in Haft. Mit jetzt angeblich 16 Jahren; wohlgemerkt! Mit welchem Alter (wenn das überhaupt stimmt!) begann der eigentlich seine kriminelle Laufbahn?

Das sind aber keine Einzelfälle, über solche Fälle liest und hört man viel zu oft, das wird schon fast zum Alltag. Deshalb wäre es doch interessant zu erfahren, ob es nicht ein strafbarer Tatbestand ist, wenn gewalttätige Wiederholungstäter immer wieder auf die ahnungslose Bevölkerung losgelassen werden. Wie kommt die Bevölkerung dazu, dass sie als Freiwild für „arme schutzsuchende“ Wiederholungstäter herhalten muss, nur weil unsere Regierung nicht fähig oder nicht willens ist, dem einen Riegel vorzuschieben?

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