Vor mehr als 5 Jahren, im Spätsommer 2015, wurde in Niederösterreich eine damals 72-jährige Frau brutalst vergewaltigt. Der Täter, ein damals (angeblich) 17-jähriger Afghane, wurde ausgeforscht; er kam aus dem Flüchtlingslager Traiskirchen. Dazu schrieb der „Kurier“ damals: „Dass der Täter überhaupt ausgeforscht werden konnte, liegt daran, dass er kurz nach der Vergewaltigung nochmals straffällig wurde und die Polizei eine DNA- Probe nahm …“ Nach der Tat ließ nämlich die Exekutive aus Angst vor einer kippenden Stimmung im Flüchtlings- Hotspot Traiskirchen nichts über die Vergewaltigung an die Öffentlichkeit dringen.
Die „Krone“ schrieb damals: „… Wie berichtet, soll er sie grün und blau geschlagen haben, bevor er über sie herfiel, sie vergewaltigte und als „Trophäe“ ihre Unterhose mitnahm“. Der „Kurier“ schrieb: „Das Opfer schleppte sich nach der Tat schwer verletzt nach Hause und sperrte sich ein…“ Das Martyrium hat die Frau schwer gezeichnet“. Ein Bekannter der Frau sagte: „Sie ist nicht mehr sie selbst. Sie traut sich alleine nicht mehr außer Haus und ist körperlich extrem schwach“. Im Jänner 2016 kam es zur Verhandlung. Die Höchststrafe wären 5 Jahre gewesen, der brutale Vergewaltiger kam aber unverständlicher Weise mit 20 Monaten unbedingt davon, obwohl die Richterin sagte: „Aufgrund der Intensität des Verbrechens und der massiven Gewalt war es unmöglich, auch nur einen Teil der Strafe bedingt nachzusehen“. Zusätzlich zur Haft wurde er zur Zahlung von 5.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt.
Eine Frage an die Richterin von damals: Was muss ein Vergewaltiger, der nach dem Jugendstrafrecht verurteilt wird, eigentlich verbrechen, um die Höchststrafe zu bekommen? Der Vergewaltiger ist also, unabhängig davon, ob er seine Haftstrafe zur Gänze absitzen musste oder nicht, längst wieder entlassen und ob er das Schmerzensgeld bezahlte, ist eigentlich zu bezweifeln. Etwa von der Mindestsicherung? Und anzunehmen, dass er abgeschoben wurde, ist wohl realitätsfern.
Die bedauernswerte Frau ist jetzt gestorben. Ein Jahr nach der Tat sagte ihre Tochter: „Mama hat sich aufgegeben“, wie die „Krone“ jetzt schreibt. Die Frau wurde durch das an ihr begangene Verbrechen seelisch und körperlich ruiniert. Von zwei Tätern übrigens, wie im „Krone“- Artikel zu lesen ist und nicht von einem, wie der „Kurier“ 2016 schrieb. Die Tochter der jetzt Verstorbenen beantragte beim Sozialministerium für ihre Mutter eine Entschädigung nach dem Verbrechensopfergesetz. Der Antrag wurde abgewiesen mit der Begründung, dass Vergewaltigung keine schwere Körperverletzung sei. Wie hieß es aber nach der Tat? „…Unfassbares Martyrium …“, „soll sie grün und blau geschlagen haben“, „seit dem Übergriff schwer gezeichnet …“, „das Opfer schleppte sich nach der Tat schwer verletzt nach Hause…“ usw. Und die Richterin: „Aufgrund der Intensität und der massiven Gewalt …“ Das Sozialministerium – eigentlich sollte es, zumindest in dem Fall, Asozialministerium heißen – drückt sich also vor der Verantwortung. Der werte Herr Sozialminister Anschober, derzeit damit beschäftigt, sich mit irreführenden und chaotischen Corona- Verordnungen und Erlässen wichtig zu machen und noch mehr „Geflüchtete“ ins Land zu holen und die werte Frau Justizministerin Zadic, mit dem „Kampf gegen Rechts“ beschäftigt und beide von den Grünen und somit ganz besonders den „Werten“ und den Menschenrechten zugetan, sollen sich dieses Falles annehmen. Dieser Ablehnungsbescheid ist eine Verhöhnung des Opfers. Wie ist das doch mit der Würde des Menschen, mit dem freien Willen, mit der körperlichen Unversehrtheit usw? Der Rechtsanwalt der Opferfamilie sagt zu Recht: „… Das ist eine Schande für unser Land…“
Also, Ministerin und Minister, tut was! Und entschuldigt euch zusätzlich bei der Familie der Verstorbenen für das erlittene Unrecht.
P. S.: Zu einem ähnlichen (oder noch schlimmeren) Vorfall in Deutschland war einmal sinngemäß zu lesen: „Zuerst habt ihr uns zu Schafen gemacht und dann habt ihr die Wölfe ins Land geholt“. Missbrauch keine Gewalt