(Das sagte übrigens Tassilo Wallentin). Grundverschiedene Bereiche zeigen momentan auf, dass die EU zu einer existenziellen Bedrohung für die Nationalstaaten werden kann. Allerdings muss man dazusagen, dass die jeweiligen Regierungen mit dazu beitragen. Einmal Freihandelsabkommen, durch welche ganze Bereiche der Wirtschaft ruiniert werden können und Abhängigkeit geschaffen wird und einmal monetäre und rechtliche Maßnahmen, deren Auswirkungen nicht abschätzbar sind.
Wieder Mercosur
Durch die Coronakrise oder auch aus anderen Gründen war das Mercosur- Freihandelsabkommen aus der Berichterstattung verschwunden, man hörte schon lange Zeit nichts mehr davon. Lange zurückliegend im vorigen Jahr war zu hören, dass das Abkommen nicht nur fertig verhandelt ist, sondern damals schon von mehr als der Hälfte der EU- Staaten ratifiziert wurde. Und damals wurde in Österreich gefordert, die Ratifizierung zu verweigern und dadurch das Abkommen platzen zu lassen. Nur; falls das Abkommen nicht schon ratifiziert wurde – wer weiß das schon genau? – wer sollte die Ratifizierung verweigern? Unsere Regierung etwa oder der Bundespräsident? Allesamt EU- Bücklinge.
Jetzt wird in Österreich wieder von Mercosur gesprochen. Weil durch die Coronakrise die österreichischen Rinderexporte eingebrochen sind und auch die heimischen Absätze; weil es u. a. keine Touristen gibt. Jetzt besinnt man sich auf die drohende Gefahr für unsere heimischen Rindfleischproduzenten durch billiges Importrindfleisch und fordert Maßnahmen wie z. B. eine Erhöhung der Zölle auf Fleischimporte.
Anfangs Jänner hieß es zwar in der „Fleischwirtschaft“: „Die neue österreichische Regierungskoalition aus ÖVP und Grünen lehnt das Mercosur- Handelsabkommen in seiner derzeitigen Form ab …“ Aber: „In seiner derzeitigen Form“, das klingt verdächtig. Und jetzt hört man trotz Krise keine klare Aussage von der Regierung. Eh klar; wir wollen ja die EU- Musterknaben sein, wir werden ja und amen sagen.
Grenzen aufgezeigt
Es ist jetzt doch schon wieder ein paar Tage her, dass eine Entscheidung der deutschen Höchstrichter in Karlsruhe EU- weit für Aufregung, ja fast für Aufruhr sorgte und bis heute in den Medien präsent ist. Bei der Entscheidung der deutschen Verfassungsrichter geht es um den maßlosen Ankauf von Staatsanleihen durch die EZB, wodurch die Wirtschaft schwer verschuldeter Euro- Staaten gestützt werden sollte. Bei diesem Aufkaufprogramm wurden ja von März 2015, also eigentlich lange nach der Finanzkrise 2008, bis ende 2018 von der EZB aber nicht nur Staatsanleihen, sondern auch andere Wertpapiere wie Unternehmensanleihen, im Gesamtumfang von unvorstellbaren etwa 2,6 Billionen Euro, also etwa 2.600 Milliarden Euro, aufgekauft. Die Qualität der aufgekauften Papiere spielte keine besondere Rolle. Vermutlich deswegen, weil der erhoffte Erfolg nicht eintrat bzw. um die Folgen der Coronakrise abzufangen, wurde eine Fortsetzung des Programms beschlossen. Über ein sogenanntes Extrakrisenprogramm sollen bis Jahresende für 750 Milliarden Euro weiter Anleihen gekauft werden. Das Programm kann aber bei Bedarf „ohne Einschränkung“ ausgeweitet werden. Und da Deutschland der größte Anteilseigner der EZB ist, nämlich mehr als 26 Prozent, geht es da um entsprechend viel deutsches Geld.
Und da wurden die deutschen Verfassungsrichter aktiv, reagierten auf Verfassungsbeschwerden deutscher Politiker. Im Urteil der Höchstrichter heißt es: „… Bundesregierung und deutscher Bundestag sind aufgrund ihrer Integrationsverantwortung verpflichtet, der bisherigen Handhabung des EZB- Kaufprogramms entgegenzutreten…“ Und da der EuGH das EZB- Programm vollständig gebilligt hatte, war für die deutschen Höchstrichter diese Entscheidung des EuGH „schlechterdings nicht mehr nachvollziehbar“. Die Kaufprogramme verstoßen zum Teil gegen das Deutsche Grundgesetz.
Es heißt, dass EU- Recht über nationalem Recht steht. Es gibt da aber tiefer gehende Ursachen, warum es zu diesem Urteil gegen den EuGH bzw. gegen die EZB kam. Das Urteil zeigt aber auch, dass bei den Deutschen die Einstellung, in Richtung EU- Obrigkeit zu allem in demütiger Haltung ja und amen zu sagen, enden wollend ist. Dass der EuGH jetzt sauer ist und seine Autorität angekratzt sieht, ist irgendwie verständlich. Weniger verständlich ist, dass die EU- Kommission den Deutschen deswegen mit einem Vertragsverletzungsverfahren droht. Und gar nicht verständlich ist, wenn ein österreichischer Verfassungsjurist meint: „Die Urteilsbegründung ist lächerlich …“Die deutschen Höchstrichter sind schließlich keine Fernsehkomiker oder Zirkusclowns und sie haben sich den Urteilsspruch sicher reiflich überlegt und gut begründet.
Gegen die EZB bzw. den EuGH als oberste EU- Instanz vorzugehen, ist die eine Sache. Eine andere Sache ist es, gegen die absehbaren, aber bisher ignorierten Folgen eines außer Kontrolle geratenen „Wert“- Papier- Aufkaufprogramms vorzugehen. Eines Programmes, welches über kurz oder lang der EU um die Ohren fliegen könnte. Bis jetzt hatten aber nur die Deutschen den Mumm, sich gegen den EuGH bzw die EU- Kommission zu stellen. Alle anderen sind Nutznießer oder „Ja- und- Amen- Sager“.