In Linz ging der Prozess gegen den Doppelmörder von Wullowitz zu Ende. Der Afghane wurde zu lebenslanger Haft verurteilt; in der Realität also zu etwa 10 bis 15 Jahren. Das Urteil ist leider nicht rechtskräftig, der Täter legte Nichtigkeit und Berufung ein. Kurz vor Urteilsverkündung wurde in den Radionachrichten noch gemeldet, dass er mit einem Freispruch rechne. Mit dem Einspruch ist somit sichergestellt, dass es nochmals einen Prozess gibt, bei denen der Angeklagte wahrscheinlich wieder von den zwei Staranwälten vertreten wird wie beim jetzigen Prozess – und die Rechnung wird wieder dem Steuerzahler in die Hand gedrückt. Die Forderung nach einem Freispruch ist ja der Gipfel an Frechheit, aber der Täter hält sich ja tatsächlich für unschuldig. Er sagte laut Medienberichten: “ … aber sie tragen selbst die Schuld an ihrem Tod … und nein, ich empfinde absolut keine Reue“. Er wollte sich ja nur „ein wenig“ rächen. Und er hörte, wie in solchen Fällen mittlerweile fast üblich, auch Stimmen und behauptete, eine besondere Beziehung zu Allah zu haben.

Bei diesem schrecklichen Fall sollte aber mehr hinterfragt werden als nur der Doppelmord. Der Afghane kam, wie ausführlich berichtet wird, 2015 mit seiner Frau mittels Schleppern illegal nach Österreich. Er war wegen Schlägereien längst polizeibekannt und erlangte durch eine Amokfahrt bei einer Führerscheinprüfung einen Bekanntheitsgrad weit über die Bezirksgrenzen hinaus. Eine Amokfahrt, bei der er die Reifen des Fahrschulautos „abbrannte“ und alle Anwesenden am Freistädter Fahrschulgelände in Deckung gingen. All das wurde von den Behörden ohne Konsequenzen akzeptiert. Erst jetzt, während des Prozesses bzw. nach 5 Jahren Aufenthalt in Österreich, heißt es in einem Zeitungsartikel: „Sein Asylantrag sei inzwischen negativ entschieden worden“. Man sollte sich schon fragen, warum der Mann alleine vor Gericht stand, warum es keine indirekten Mitschuldigen gab. Der Mann kam „aus wohlsituierten Verhältnissen„, er trat nach einem Jahr Studium in den Familienbetrieb ein. Es gab keinen Fluchtgrund; mit der „Flucht“ nach Österreich erfüllte er nur seiner Frau ihren Wunsch nach westlichem Dasein. Warum durften diese Leute als „Asylwerber“ in Österreich bleiben? Warum reagierten die Behörden nicht nach seinen ersten Fällen von Gewalt? Erst nach dem Mord an zwei Menschen bzw. erst nach 5 Jahren wird sein Asylantrag negativ entschieden. Nur; ändert sich damit irgendwas? Nein, es ändert sich absolut nichts. Der Doppelmörder wird auch nach der Berufungsverhandlung dem österreichischen Staat erhalten bleiben. Eine Abschiebung – selbst eines Mörders – nach Afghanistan ist ja kaum zumutbar oder zulässig. Das wäre ja gegen EU und UNO. Und die Frau des Doppelmörders lebt jetzt mit ihren Kindern laut Zeitungsartikel in einem Frauenhaus, will sich scheiden lassen. Auch sie wird mit ihren in Österreich geborenen Kindern als „Flüchtling“ in Österreich bleiben, obwohl es keinen Flucht- und somit auch keinen Asylgrund gab. Aber das trifft auf tausende andere Fälle auch zu.