Mit fast berechenbarer Regelmäßigkeit schießt sich die EU- Kommission immer wieder auf Ungarn, genau genommen auf Ungarns Ministerpräsidenten Viktor Orban, ein. Einmal ist ein Soros- Plakat der Stein des Anstoßes, ein anderes Mal das sogenannte Corona- Notstandsgesetz und dann wieder die Weigerung, einer quotengeregelten Zuteilung von illegalen Flüchtlingen bzw Migranten zuzustimmen. Ja, der „Diktator“ (Copyright by J.- C. Juncker) hat es wirklich nicht leicht im Umgang mit der EU- Kommission. Selbst der Nachbar Österreich, der sich zwar für den EU- Beitritt von Balkanländern stark macht, verhält sich Ungarn gegenüber eher zurückhaltend. Beim jetzigen „Wickel“, den Orban mit der EU- Kommission hat, geht es um ein ungarisches NGO- Gesetz von 2017. In diesem Gesetz ist festgelegt, dass sich in Ungarn ansässige, vom Ausland mit mehr als etwa 20.000 Euro pro Jahr finanzierte NGO´s, also „Nicht- Regierungs- Organisationen“, registrieren lassen müssen. Und sie müssen dann auch auf ihrer Webseite und in anderen Publikationen angeben, dass sie eine „aus dem Ausland unterstützte Organisation“ sind. Weiters ist die Zahl jener Spender anzugeben, deren Spende umgerechnet etwa 1.500 Euro übersteigt.
Da möchte man meinen, das könne doch nicht weiter schlimm sein. In Österreich beispielsweise wurden vor nicht allzu langer Zeit die Regeln für Parteispenden geändert. Da wurden (oder werden weiterhin) Spender und Höhe der Spenden öffentlich benannt (war nach dem letzten NR- Wahlkampf der Fall) und aus Brüssel war deswegen aber kein Geschrei und Gezeter zu vernehmen. Aber das ist eben der Unterschied: Österreich hat, im Gegensatz zu Ungarn, keine Regierung, die sich gegen Brüssel störrisch verhält. Die EU- Kommission verklagte die Ungarn wegen dieses Gesetzes vor dem EUGH, da sie dieses Gesetz als nicht EU- konform sah. Ungarn wiederum rechtfertigte die Offenlegung als Maßnahme gegen Terrorfinanzierung und Geldwäsche. Der EUGH folgte jedenfalls den Argumenten der EU- Kommission. Das Urteil lautete: Das ungarische NGO- Gesetz verstößt gegen EU- Recht. Dazu schreibt eine deutsche Zeitung: „NGO- Gesetz: Weitere Niederlage für Ungarn vor dem EUGH“. Und im Artikel dieser Zeitung heißt es dann: „Die Richter sahen darin einen Verstoß gegen den Grundsatz des freien Kapitalverkehrs sowie eine Verletzung des Rechts auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten“.
Da das jetzt gekippte NGO- Gesetz laut Kritikern gegen den ungarisch- stämmigen US- Milliardär George Soros und das von ihm gegründete und finanzierte NGO- Netzwerk gerichtet war, ist der Jubel über das EUGH- Urteil in der linksorientierten Welt und bei den bedingungslosen EU- Befürwortern groß und George Soros sieht diesen Richterspruch als richtungsweisend für die EU. Von Ungarn hieß es, man werde die Entscheidung des EUGH respektieren. Man brauche aber mehr Zeit, die Entscheidung durchzugehen.
Übrigens; in Österreich müssen sich seit ein paar Jahren die Mitglieder jedes „Pemperl“- Sparvereines eines Gasthauses mit allen möglichen persönlichen Daten registrieren. Wegen Verdacht auf Geldwäsche, Terrorfinanzierung und Steuerhinterziehung oder Schwarzgeld oder wie das in Paragraf 40 BWG heißt. Da machte sich die EU- Kommission keine Sorgen wegen einer Verletzung des Rechts auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten. Und auch nicht wegen der Sauerei, dass theoretisch jedem Sparvereinsmitglied unterstellt wurde, wegen des Verdachts der oben erwähnten Vergehen (oder Verbrechen?) verklagt zu werden.