Der werte Herr Innenminister Nehammer spricht sich also gegen eine GeneraL- Amnestie bei Corona- Strafen aus und meint, das sei „nicht zielführend“. Naja. Von der Opposition wurden nämlich Anträge zur Aufhebung aller Corona- Strafen im Nationalrat eingereicht. Die Forderung nach einer Amnestie kam wohl daher, weil die Landesverwaltungsgerichte in Wien und Niederösterreich feststellten, dass Strafen gesetzlich nicht gedeckt und somit unzulässig waren. Eine sehr bedenkliche Sache und eigentlich eine Ohrfeige für die Regierung. Aus dem Grund werden von Niederösterreich ein Teil der Strafen rückerstattet bzw. werden Verfahren eingestellt. Ja, und alleine in Wien gibt es einige tausend Einsprüche gegen verhängte Strafen – mit guten Chancen, dass den Einsprüchen stattgegeben wird. Die erhofften sprudelnden Einnahmen in Millionenhöhe würden bei einer Generalamnestie also vollends versiegen und zusätzlich würde mit einer Amnestie sozusagen bestätigt, dass sich die Regierung mit ihren Verordnungen jenseits der Rechtsstaatlichkeit bewegte. Der Innenminister will jetzt also den Schwarzen Peter den Polizisten zuschieben und sagt: „Es könne durchaus sein, dass es von PolizistInnen in dieser fordernden Ausnahmesituation zu strittigen Entscheidungen gekommen sei“. Wenn, dann aber wegen der Falschinformationen der Regierung zu den Corona- Verordnungen des Gesundheitsministeriums.

Jetzt sollen jedenfalls alle Fälle rechtsstaatlich abgehandelt werden, versicherte der Innenminister.Wie war im April in dieser Angelegenheit doch die Meinung von Kanzler Kurz dazu? Sagte er nicht, man solle das nicht überinterpretieren und der Verfassungsgerichtshof werde dann schon prüfen, ob alles auf Punkt und Beistrich stimme? Und der Gesundheitsminister Anschober machte auf lässig, sprach von „Unschärfen“, die hinterher „selbstverständlich bereinigt werden“.

Ein etwas sonderbares Verhältnis von Regierungsmitgliedern zur Rechtsstaatlichkeit.