Lange Zeit schon wurde in der EU darüber diskutiert und gestritten, wie man bei multinationalen Konzernen bezüglich der Steuern vorgehen soll. Bei Luxemburg verlief diese Diskussion, sofern man überhaupt was davon hörte, sehr schaumgebremst. Schließlich war es ja der ehemalige Finanzminister und ehemalige Premierminister des Landes und spätere EU- Chef Juncker, der damals höchstpersönlich die Verträge über die Höhe der Steuern mit etwa 400 Großkonzernen machte, sie finanztechnisch nach Luxemburg holte und dadurch andere europäische Staaten im Laufe der Zeit um unvorstellbare Summen an entgangenen Steuern brachte. Bei Irland war das anders. Dieses Land gewährte zwar auch steuerliche Sonderkonditionen, z. B. für den Technologiekonzern Apple, aber da bestand die EU- Kommission auf Steuernachzahlung in der Höhe von 13 Milliarden Euro. Dieser Fall ging vor Gericht; die EU- Kommission klagte vor dem EU- Gericht in Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof entschied aber jetzt gegen die EU- Kommission, verwarf die Zahlungsaufforderung.
Das muss man sich einmal geben: Die EU- Kommission kämpft gegen die steuerliche Sonderbehandlung von Multis, gegen milliardenschwere Steuervergünstigungen und reicht beim Europäischen Gericht Klage ein, weil der Konzern nicht freiwillig zahlt. Und dieses Gericht, sozusagen das hauseigene oberste Gericht, urteilt gegen die berechtigte Forderung der Kommission. Wenn das keine Einladung ist für Multis, steuerlich so weiterzumachen wie bisher bzw. dafür zu sorgen, dass man die gleichen Vergünstigungen bekommt, was dann?
Will man Multis etwa ganz bewusst schonen oder hat man sich mit diesem Urteil aus Kurzsichtigkeit selbst ein Bein gestellt, über das man jetzt stolperte?
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Berühmte Tiere
Der berühmte und geheimnisvolle Künstler Banksy hat wieder zugeschlagen. Er bemalte eine Londoner U- Bahn mit Ratten – und veröffentlichte sogar ein kurzes Video, in dem er bei der „Arbeit“ gezeigt wurde. Dieses Mal stellte Banksy seine Arbeit in den Dienst einer guten Sache; er machte Werbung für Schutzmasken wegen Corona und im Video kommentierte er seine Aktion mit dem Spruch: „Wer keine Maske trägt, kapiert es nicht“. Er zeigt zum Beispiel eine Ratte mit einer Maske als Fallschirm oder auch eine Ratte ohne Maske, die die Umgebung mit Tröpfchen „vollniest“.
Dass die Londoner Verkehrsbetriebe die Werke des Künstlers sofort entfernen ließen, hat nichts mit Beleidigung oder Herabwürdigung oder Verunglimpfung der Fahrgäste zu tun, sondern mit den strengen Anti- Graffiti- Regeln der Verkehrsbetriebe. In Österreich hingegen gab es vor etwas mehr als einem Jahr einen handfesten politischen Skandal, weil ein FPÖ- Politiker einer Kleinstadt unter dem Pseudonym „die Stadtratte“ das sogenannte „Rattengedicht“ veröffentlichte. Dass der Poet sich selbst und auch seine Familie als Ratten sah („Tief unten dort in meinem Stollen, wo wir Ratten leben wollen … ICH wohne hier mit meiner Frau Rattenmutter …“), dagegen hatte ja von seinen Gegnern niemand was einzuwenden. Sie hatten allerdings sehr viel dagegen einzuwenden, dass er in seine poetische Rattenwelt „Gäst´oder Migranten“ einschloss. Und da wurde dann von einem grünen Politikerkollegen der „Stadtratte“ mit tatkräftiger Unterstützung der gesamten „FPÖ- Jagdgesellschaft“ ein Skandal produziert, der alle Stückeln spielte.
Wäre Bansky ein FPÖ- Mitglied, gäbe es wegen seiner Ratten, die ja Menschen – wegen der Corona- Masken – symbolisieren, einen Skandal. So aber ist er weiterhin der gefeierte Künstler. Das ist der Unterschied. Auch wenn in beiden Fällen Ratten die Hauptrolle spiel(t)en.