Die österreichische Regierung entwickelt sich in Sachen Corona immer mehr zu einer Chaostruppe. Das fing schon zu Beginn der coronabedingten Maßnahmen wie Herunterfahren der Wirtschaft in den Notfallmodus, Ausgehverbote, Grenzschließungen etc. ab März/ April mit teils widersprüchlichen und teils unverständlichen Verordnungen an. Das setzte sich fort, wenn sich jemand zu fragen erlaubte, ob die Verordnungen denn auch verfassungskonform seien. Als Kanzler Kurz auf eine solche Frage „voll cool“ meinte, man solle das nicht überinterpretieren und der Verfassungsgerichtshof werde dann schon prüfen, ob alles auf Punkt und Beistrich stimme. Als der Gesundheitsminister zum gleichen Thema meinte, eventuelle „Unschärfen“ in der Gesetzgebung zu den Erlässen und Verordnungen würden hinterher „selbstverständlich bereinigt werden“. Dann gab es da, als Gustostückerl sozusagen, den sogenannten „Ostererlass“ des Gesundheitsministers, der sofort wieder ersatzlos zurückgezogen wurde. Der war dermaßen unverständlich und jenseits von gut und böse; das war sogar der Regierung zu viel. Dann tauchten – wegen der wirren Verordnungen – die ersten Probleme mit coronabedingten Polizeistrafen auf. Dann wurde auch im Ausland vermeldet, dass schon im März Kanzler Kurz auf einer Besprechung sagte, „die Bevölkerung sollte Angst vor einer Infektion bzw. dem Tod von Angehörigen haben“.

Das mit den Corona- Strafen wurde zu einem Politikum. In einigen Bundesländern wurden Verfahren eingestellt, Einsprüchen stattgegeben,wurde eine Generalamnestie gefordert – von der der Innenminister aber gar nichts hält. Vor einigen Tagen gab es die Schlagzeile: „Verfassungsgericht hebt Coronagesetze teilweise auf“. Weil sie nicht verfassungskonform waren. Das Verfassungsgericht hat das, wenn es nach den Worten von Kanzler Kurz geht, „überinterpretiert“. Der Präsident des Verfassungsgerichtes kritisierte bei einer Festveranstaltung die Maßnahmen der Regierung zur Coronakrise und sagte, dass da „so ziemlich alle Grundrechte massiv beeinträchtigt wurden“ und dass es so etwas „seit 1945 in diesem Land nicht gegeben hat“. Mit dieser Kritik bekam auch das Parlament eine volle Breitseite ab, denn dort wurden ja die schlecht vorbereiteten Gesetze beschlossen. Als Folge des Urteils des Verfassungsgerichtshofes wird zumindest die Wiener Polizei „bis auf Weiteres“ bei Corona- Angelegenheiten keine Anzeigen mehr erstatten und auch keine Organmandate kassieren, sondern nur informieren. Man wolle damit „Rechtssicherheit für die Bürger gewährleisten“. Und die Volksanwaltschaft unterstützt jetzt Betroffene bei Beschwerden wegen Corona- Strafen. Der Volksanwalt sagt: „Viele Menschen haben Strafen bezahlt, obwohl sie sich nicht rechtswidrig verhalten haben … Ersuchen Sie um die Aufhebung Ihrer Strafe! Die Volksanwaltschaft unterstützt dabei gerne“.

Es war, zugegeben, eine herausfordernde Zeit. Die Liste an Fehlern und Peinlichkeiten der Regierung ist trotzdem eindeutig zu lang. Aber hoffentlich sind die Damen und Herren in Regierung und Parlament lernfähig!