Der schon lange andauernde Streit zwischen der SPD- Spitze und Thilo Sarrazin wegen des Parteiausschlusses von Sarrazin scheint – zumindest aus Sicht der SPD- Spitze – abgeschlossen zu sein. Das oberste Parteischiedsgericht hat nämlich den Parteiausschluss bestätigt. Sarrazin sagt zum jetzt bestätigten Parteiausschluss: „Aus meiner Sicht stand die Entscheidung vor der mündlichen Verhandlung bereits fest … Dies war kein offenes, ehrliches und faires Verfahren“. Allerdings hat Sarrazin schon angekündigt, dass er den Parteiausschluss nicht einfach so hinnehmen, sondern dagegen berufen wird. Wenn er in Berufung geht, dann muss er allerdings vor ein ordentliches Gericht gehen und Verfahrensfehler des Partei- Schiedsgerichtes belegen können. Aber er wird es der SPD nicht leicht machen. Die versuchte ja schon 2009/ 2010 zum ersten Mal, ihn aus der Partei zu werfen und 2011 noch einmal und beide Male erfolglos. Und jetzt ist es eben der dritte Versuch so nach dem Motto: Aller guten Dinge sind drei. Nur; womit hat der ehemalige Berliner SPD- Finanzsenator, das ehemalige Vorstandsmitglied der Deutschen Bank und der erfolgreiche Autor von Büchern wie „Der neue Tugendterror“, „Deutschland schafft sich ab“ oder „Feindliche Übernahme“ die Wut und den Hass der Partei auf sich gezogen? Die Antwort habe ich eben aufgelistet; zum Teil zumindest. Denn neben seinen Büchern, die zu Bestsellern wurden, waren es auch seine Äußerungen bei Talkshows, die für Unruhe bei der SPD- Spitze und bei den ganz Guten und speziell bei den Zuwanderungsbefürwortern sorgten. Dabei propagierte er keine Verschwörungstheorien, sondern das Zahlenmaterial, Statistiken etc. stammt aus öffentlich zugänglichen Quellen wie z. B. staatlichen Statistiken. Auch bei Talkshows oder Podiumsdiskussionen bediente er sich dieser Zahlen und es konnte ihm nie jemand eine Lüge nachweisen.
Der Parteiausschluss erfolgte übrigens wegen parteischädigenden Verhaltens, heißt es. Zur Begründung heißt es, Sarrazin habe „durch sein Verhalten und und seine Äußerungen „erheblich, beharrlich und wiederholt“ gegen Grundsätze der Partei verstoßen und der Partei dadurch schweren Schaden zugefügt“. Es ist also parteischädigend, wenn jemand auf Missstände bei Asyl und Migration hinweist und das mit öffentlich zugänglichem und somit nachprüfbarem Zahlenmaterial hinterlegt. Im Jänner, nach dem damaligen Ausschluss durch das Schiedsgericht, meinte übrigens der ehemalige stellvertretende SPD- Bundesvorsitzende Ralf Steger in dumpfer Selbstgefälligkeit: „Gut, dass wir uns nicht länger für die törichten, dumpfen und rechten Sarrazin- Ergüsse rechtfertigen müssen …“
Es gibt Meinungsfreiheit bzw. Meinungsäußerungsfreiheit und es gibt die politische Korrektheit. Zum Fall Sarrazin kann man sagen, dass auch für ihn selbstverständlich die Meinungsäußerungsfreiheit gilt. Aber da gibt es eben die politische Korrektheit und die wiegt schwerer. Die Meinungsäußerungsfreiheit ist somit längst schon stark eingeschränkt. Denken kannst du dir weiterhin, was du willst. Du darfst aber vieles von dem, was deine Meinung ist, nicht publik machen, nicht äußern.
So schaut´s mittlerweile aus.