Die Republik Österreich hat beschlossen, dass die vor bzw. während der Nazizeit aus Österreich vertriebenen Juden, mehr noch aber deren Nachkommen, wieder um die österreichische Staatsbürgerschaft ansuchen können. Sie kam damit einer Forderung der Israelitischen Kultusgemeinde nach. Dieser Schritt Österreichs wird als „wichtiger Akt der Versöhnung mit überlebenden Opfern und Nachfahren“ gesehen. In dem Fall wird die österreichische Staatsbürgerschaft zusätzlich zu einer anderen Staatsbürgerschaft gewährt. Das Interesse dafür ist groß. Die Behörden schätzen, dass in der ersten Phase 50.000 bis 70.000 Anträge gestellt werden. Diese „Restituierung“, also (Rück)- Erstattung der Staatsbürgerschaft betrifft also vertriebene Juden und deren Nachfahren, also Kinder, Enkel, Urenkel von Juden, die von den Nazis ausgebürgert wurden oder bis zum 15. Mai 1955 das Land verließen, wie man nachlesen kann. Bei der Israelischen Kultusgemeinde in Wien gab es schon viele Anfragen, selbst aus Israel, und auch viele Juden in Großbritannien zeigen Interesse an einem rot- weiß- roten Reisepass; auch wegen des Austritts der Briten aus der EU.

Da letztendlich alles im Leben bewertet und gemessen wird, können auch hier die Kosten nicht unter den Tisch gekehrt werden. Und wenn jetzt 50.000 oder auch 100.000 oder noch mehr Menschen „Neu- Österreicher“ werden, haben sie natürlich auch alle Rechte, die einem Staatsbürger zustehen. Das betrifft z. B. auch sämtliche Sozialleistungen oder Leistungen des Gesundheitswesens. Auch Klagen auf Rückerstattung von tatsächlich oder vermeintlich von den Nazis enteigneten Vermögenswerten könnten eventuell auf die Republik zukommen. Diese Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes, welche kein Geschenk, sondern die „formelle Beseitigung eines Unrechts“ ist, könnte also eine sehr teure Wiedergutmachung werden. Es ist in den Medien auch nicht angegeben, ob diese Gesetzesänderung nur bis einschließlich der dritten Generation (Urenkel) gelten soll, wie in einem SPÖ- Antrag Anfang 2019 gefordert wurde oder darüber hinaus. Die Regelung wird jedenfalls auch für Adoptivkinder gelten.

Sollten viele jüdische Neu- Österreicher ihren Wohnsitz und Lebensmittelpunkt nach Österreich verlegen, dann ist aber zu befürchten, dass der importierte Antisemitismus zunimmt. Da ist die Regierung gefordert, das schon im Vorfeld zu unterbinden!