Lange wurde es angekündigt, nun ist es fertig: Das neue Gesetz zu „Hass im Netz“ in Österreich. Es ist ein in seltener Einigkeit – es wird zumindest dieser Eindruck erweckt – entstandenes Werk von Türkis und Grün. Mit diesem Gesetz, im Moment ist es noch ein Gesetzesentwurf, ist Österreich nach Deutschland und Frankreich das nächste EU- Land, welches ein solches Gesetz einführt – und das passiert nicht auf Grund einer verpflichtenden EU- Richtlinie. Die EU- Kommission hat aber drei Monate Zeit, Einwände gegen das Gesetz anzumelden. Falls es ihr etwa zu „zahnlos“ erscheint. Die Meinungen zu diesem geplanten Gesetz sind geteilt. Sogar NGO´s üben Kritik an dem Werk; sie sind besorgt wegen der freien Meinungsäußerung. Zur Beruhigung heißt es im Gesetzesentwurf aber, dass Forenbeiträge in österreichischen Medien explizit ausgenommen sind. Und es wird laufend darauf hingewiesen, dass das Fotografieren unter den Rock, das sogenannte „Upskirting“, bzw. in den Ausschnitt bei Frauen im neuen Gesetz unter Strafe gestellt wird, weil es sexuelle Belästigung ist. Da bekommt man fast den Eindruck, dass es sich da um das Um und Auf des neuen Gesetzes handelt. Dabei sollen, so heißt es, die Internetgiganten wie Facebook etc. an die kurze Leine genommen werden. Sie sollen unter Androhung von drakonischen Strafen dazu gezwungen werden, Artikel und Kommentare ihrer Nutzer auf ihren Seiten sofort zu löschen, wenn die irgendwie mit Hass im Netz zu tun haben könnten. Zur Löschung sollen die großen Unternehmen verpflichtet werden, wenn Straftatbestände wie Nötigung, gefährliche Drohung, Beleidigung, Erpressung, Verhetzung und Verstöße gegen das Verbotsgesetz festgestellt werden.
Gegen diese Straftatbestände konnte schon immer geklagt werden und wurde auch schon immer geklagt. Dafür hätte man also kein neues Gesetz „erfinden“ müssen. Es muss also um was anderes gehen; um die fristgerechte Löschung von „strafbaren Hassreden“. Und da wird es problematisch: Wo endet die persönliche Meinungsfreiheit, wo endet das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung und wo beginnt die strafbare Hassrede? Deswegen auch die Sorge von NGO´s um die Meinungsfreiheit. Ein Hintergedanke zum neuen Gesetz kann schlicht und einfach Zensur sein. Wer legt fest, was unter Hetze und Hassrede fällt? Richtig; der Staat. Auf „orf.at“ kann man in dem Zusammenhang lesen: „Nachgeschärft wird auch der Tatbestand „Verhetzung“. Derzeit ist nur die Hetze gegen ganze Personengruppen strafbar. Künftig wird auch bestraft, wer gegen Einzelpersonen hetzt … (das konnte bisher nur als Beleidigung geahndet werden)“. Und, wie gesagt: Was Hetze ist, bestimmt der Staat. Was die Privatperson als Kritik sieht, kann der Staat als Hetze sehen. Mit diesem Teil des Gesetzes kann z. B. jede Kritik an der Zuwanderung bzw. an Zuwanderern als Hetze gesehen werden; der Kritiker kann massive Probleme bekommen. Und genau das kann im Interesse der Regierung sein und in weiterer Folge der EU und der UNO bzw. UNHCR.
Wo in Hinkunft Kritik unerwünscht ist, wird das „Hass im Netz“- Gesetz zuschlagen.