Der Ibiza- Untersuchungsausschuss geht wieder weiter und da kam jetzt Bewegung in die ganze Sache. Seit Monaten forderten ja die Fraktionsführer der Parteien, dass das vollständige Ibiza- Video an den U- Ausschuss übermittelt wird und jetzt, so hieß es, sei es übergeben worden. Aber leider, leider scheint es da eine Panne gegeben zu haben. Ob das freundliche Lächeln, andere reden von schadenfrohem Grinsen, des Parlamentspräsidenten mit dieser Panne zu tun hat, ist nicht bekannt. Tatsache ist, dass das übergebene Material nicht sieben Stunden beinhaltet, sondern nur vier und ein Teil (oder sogar der Großteil?) davon ist geschwärzt und somit unkenntlich und auch ohne Ton. Der SPÖ- Fraktionsführer zeigte auch zwei dicke Transkripte, die übergeben wurden. Bei einem ist der Großteil geschwärzt, beim anderen zwar weniger, aber noch immer viel. Im Zusammenhang mit dem geforderten und dem übergebenen Material fiel auch das Wort „Sobotage“ in Anspielung auf den Namen des Parlamentspräsidenten, der ja auch vor den Untersuchungsausschuss vorgeladen wurde. Ein Ablenkungsmanöver der ÖVP wird vermutet und ÖVP- sowie ÖVP- nahe Leute zieren sich ja gewaltig, vor dem Untersuchungsausschuss auszusagen oder haben massive Erinnerungslücken. Irgendwie scheint es, als hätte auch die ÖVP keine wirkliche Freude mit der Veröffentlichung des gesamten Videos, als hätte sie ein paar „Leichen im Keller“ liegen.
Das Ratespiel um das ganze Ibiza- Video (kriegt es der U- Ausschuss oder kriegt er es nicht? Und wenn er es doch noch kriegt; ist alles oder ein Teil oder nichts geschwärzt?) geht also in die nächste Runde. Die ÖVP kann übrigens die Kritik an dem übergebenen Material gar nicht verstehen und meint, der U- Ausschuss soll doch dankbar sein für jede Info, die der Aufklärung dient. Dabei kratzt das Gezerre um das Ibiza- Video seit dem Anfang an der Rechtsstaatlichkeit, auf die ja angeblich so viel Wert gelegt wird. Dass es bei der Erstellung zu massiven rechtlichen Verstößen kam, ist ja bekannt. Ob bei den Ermittlungen diese Verstöße allesamt in Betracht gezogen werden, ist nicht bekannt. Was ist z. B. mit den teilweise bekannten Hintermännern und -Frauen? Dann wird in letzter Zeit von immer mehr Medien behauptet, das gesamte Video zu kennen bzw. im Besitz des ganzen Videos zu sein – und Parlamentarier müssen sich nach monatelangen Forderungen mit Kurzfassungen und geschwärzten Ausgaben zufrieden geben. Ist das generell rechtlich gedeckt, wenn Medien „etwas zugespielt“ wird und wie kann es sein, wie auch im Ibiza- Fall, dass Medien Einsicht in nicht- öffentliche Akten haben? Da, so möchte man meinen, muss doch irgendwer irgendwas stehlen, damit irgend jemand Einsicht bekommen kann.