Da gibt es in Brüssel den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH), auch als „International Criminal court“ (ICC) bekannt und die juristische Grundlage dafür ist das „Römische Statut“. Es ist ein ständiges internationales Strafgericht, seit 2002 tätig und ist für 123 Staaten zuständig; seine Zuständigkeit umfasst Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Verbrechen der Aggression. Und; ganz wichtig: Dieses Gericht hat nichts mit der UNO zu tun. Und es kann eine Tat nur ahnden und verfolgen, wenn eine nationale Strafverfolgung nicht möglich oder staatlich nicht gewollt ist. Dieses Gericht kann auch nur gegen Personen und nicht gegen Staaten vorgehen und da auch nur unter bestimmten Voraussetzungen. Und da die USA das „Römische Statut“ nicht unterzeichneten bzw. die Unterschrift zurückzogen, kann und darf das Gericht gegen US- Bürger nicht vorgehen.

Anfang September hat die bolivianische Staatsanwaltschaft beim IStGH Anzeige gegen den Ex- Präsidenten Morales wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit erstattet. Diese Anzeige ist rechtens, denn Bolivien hat das „Römische Statut“ ratifiziert. Morales soll seine Anhänger dazu angestiftet haben, mehrere Städte von der Lebensmittelversorgung und vom Zugang zu medizinischer Versorgung abzuschneiden. Jetzt laufen Vorermittlungen, dann kommt es vielleicht einmal zu einer Anklage und bis zu einem Urteil ist es nochmals ein langer Weg.

Es gibt aber auch Fälle, bei denen die Strafverfolgung nicht so einfach ist. Schon im vergangenen März hatte die Chefanklägerin des IStGH die richterliche Zustimmung beantragt, um gegen Verantwortliche für Kriegsverbrechen in Afghanistan ermitteln zu können. Da wären u. a. US- Geheimdienstleute und US- Soldaten betroffen gewesen. Für so etwas haben die USA aber gar kein Verständnis. Präsident Trump genehmigte gegen Mitarbeiter des IStGH in Den Haag Sanktionen, wenn diese gegen US- Sicherheitskräfte ermitteln oder diese strafrechtlich verfolgen. „Die Handlungen des Internationalen Strafgerichtshofs sind ein Angriff auf die Rechte von US- Bürgern und bedrohen unsere nationale Souveränität“, ließ das Weiße Haus kundtun. Es setzte noch eins drauf und sagte, der IStGH führe weiterhin „politisch motivierte Ermittlungen gegen uns oder unsere Verbündeten, darunter Israel“. Ermittelt wird bzw. soll werden wegen Kriegsverbrechen in Afghanistan. Wenn das Weiße Haus jetzt sagt, dass die Handlungen des IStGH ein Angriff auf die Rechte von US- Bürgern sind, dann heißt das eigentlich nichts anderes, als dass Kriegsverbrechen wie z. B. foltern von Gefangenen zu den Rechten von US- Bürgern gehören. Die Chefanklägerin ließ sich anscheinend von den US- Drohungen nicht beirren und machte weiter. Dafür wurde sie und einer ihrer Mitarbeiter Anfang September von den USA mit Sanktionen belegt, wie der US- Außenminister bekannt gab. Er drohte weiteren Mitarbeitern der Anklägerin ebenfalls Sanktionen an und bezeichnete den Strafgerichtshof als „durch und durch kaputte und korrupte Institution“.

Für die USA gilt anscheinend nicht die Stärke des Rechts, obwohl sie sich die beste Demokratie und den besten Rechtsstaat nennen. Für die USA gilt anscheinend nur mehr das Recht der Stärke. Sie machen, was sie wollen. Weil sie (noch) „die“ Weltmacht sind. Und das Wort „Sanktionen“ verwenden sie schon inflationär. Gegen wen haben die USA noch keine Sanktionen verhängt?

Und schon Ex- US- Präsident Obama sagte einmal: „Wir müssen Gewalt anwenden, wenn Länder nicht das machen, was wir wollen“.