Der Fall des Terroristen von Wien zeigt viele Schwächen des Systems auf. Eine dieser Schwächen ist die vorzeitige Haftentlassung. Dass es die gibt, war ja bekannt. Jetzt wird aber so oft davon gesprochen und darauf hingewiesen, dass man hellhörig werden muss. Nach einem Drittel, nach der Hälfte, nach zwei Dritteln der verhängten Haftstrafe – was stimmt jetzt oder stimmt alles, je nach Fall? – hat man anscheinend fast Rechtsanspruch auf vorzeitige Haftentlassung, und das bei ohnehin durchwegs sehr toleranten Urteilen nicht nur aber häufig bei kulturfremden Tätern. Doppelstaatsbürgerschaften sind die nächste Schwäche. Wie kann es sein, dass es so viele bekannte und wahrscheinlich noch viel mehr unbekannte Doppelstaatsbürger in Österreich gibt, wer macht sich dafür stark und warum werden die nicht aberkannt? Und was bringt eine lächerlich geringe Anzahl an Aberkennungen bei Kriminellen, wenn sie keine Auswirkungen für die Betroffenen haben? Werden in Österreich, ganz amtlich, Kriminelle geschont zum Nachteil der Anständigen? Der nächste Schwachpunkt sind die nach jeder Aufsehen erregenden Mordtat oder nach jeder blutigen Attacke auch von türkis/schwarzen Politikern erhobenen Forderungen nach Abschiebung. Diese Forderungen verhallen wirkungslos. „Das geht nicht; das ist nicht möglich“, heißt es da. Oder, noch schlimmer, „dem droht in seiner Heimat menschenunwürdige Behandlung“ oder „unzumutbare Haftbedingungen“ oder gar „Folter“. Aber dass unseren Mitbürgern von diesen Menschen Gefahr droht, Lebensgefahr, das macht nichts, das müssen wir in Kauf nehmen.
Wenn es von der Politik heißt, dass Abschiebungen nicht möglich sind, dann fehlt ganz einfach der politische Wille. Politikern, die das behaupten, ist es egal, wenn Unschuldige Opfer von z. B. Messerattacken werden. Und wenn jetzt auf die wachsende Gefahr durch in nächster Zeit zu entlassende Terror- Sympathisanten und durch die insgesamt etwa 330 Dschihad- Rückkehrer und andere als Gefährder eingestufte Personen hingewiesen wird, ist es für die Regierung, für den Staat, höchste Zeit zu handeln. Zumal sich jetzt wieder einmal gezeigt hat, dass Beobachtung und Überwachung und dass Deradikalisierung außer immensen Kosten nichts gebracht hat. Die Gefährdung durch diese Personen ließe sich bei vorhandenem politischen Willen sehr stark reduzieren, indem die nicht- österreichischen Gefährder in ihre Heimat, häufig weit außerhalb Europas, abgeschoben werden. Dieser politische Wille hat bis jetzt gefehlt. Die Politik setzte statt dessen das Leben Unschuldiger aufs Spiel und versteckt sich hinter irgendwelchen Konventionen.
Der größte Schwachpunkt ist also der fehlende politische Wille, Änderungen in den Problembereichen vorzunehmen, und zwar auf allen Ebenen. Es sind die politischen Parteien gefordert. Sie müssen endlich akzeptieren, dass es so nicht weitergehen darf. Und sie müssen auch Rücknahmeabkommen abschließen. Es ist die Legislative gefordert. Sie hat dafür zu sorgen, dass notwendige Maßnahmen in Gesetze „gegossen“ werden. Es ist die Judikative gefordert. Die Gerichtsbarkeit hat dafür zu sorgen, dass Richter und Staatsanwälte auf die Gesetze achten und mit ihren Entscheidungen nicht für Kopfschütteln sorgen. Und die Exekutive hat dafür zu sorgen, dass die Gesetze beachtet werden. Der politische Wille für Änderungen muss natürlich auch einschließen, dass nicht auf jeden Zuruf von außen, z. B. von Brüssel, reagiert wird. Es sollte schon das Wohl Österreichs und der Österreicher im Vordergrund stehen und nicht Wünsche und Vorstellungen Brüssels.
Dr. Wallentin sagte einmal kurz gefasst und zutreffend: „Zur Selbstzerstörung sind wir nicht verpflichtet“.