Im österreichischen „Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger“ heißt es in Artikel 13: „Jedermann hat das Recht, durch Wort, Schrift, Druck oder durch bildliche Darstellung seine Meinung innerhalb der gesetzlichen Schranken frei zu äußern…“ Und in der Europäischen Menschenrechtskonvention Artikel 10 „Freiheit der Meinungsäußerung“ heißt es: (1)“Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugegeben …“ (2) „Die Ausübung dieser Freiheiten ist mit Pflichten und Verantwortung verbunden; sie kann daher Formvorschriften, Bedingungen, Einschränkungen oder Strafdrohungen unterworfen werden, die gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sind für die nationale Sicherheit, die territoriale Unversehrtheit oder die öffentliche Sicherheit, zur Aufrechterhaltung der Ordnung oder zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral, zum Schutz des guten Rufes oder der Rechte anderer, zur Verhinderung der Verbreitung vertraulicher Informationen oder zur Wahrung der Autorität und der Unparteilichkeit der Rechtsprechung.“
Artikel 13 des österreichischen Staatsgrundgesetzes ist bezüglich Meinungsfreiheit ziemlich eindeutig: „Jedermann hat das Recht, … seine Meinung innerhalb der gesetzlichen Schranken frei zu äußern …“ Allerdings ist der Begriff „innerhalb der gesetzlichen Schranken“ sehr weitläufig. Wesentlich schlimmer ist es bei der Europäischen Menschenrechtskonvention Artikel 10 „Freiheit der Meinungsäußerung“. Absatz 1 ist ja noch überschaubar. In Absatz 2 wird aber aufgelistet, was dem Recht auf freie Meinungsäußerung widerspricht und mit Strafandrohung belegt ist. Diese Liste ist wesentlich umfangreicher als Absatz 1 und sie wird fast stündlich länger und das Netz wird engmaschiger. Die Gesetzgeber lassen sich da auch sehr viel einfallen. Die „political correctness“, die „politische Korrektheit“ also, bietet dafür ein nahezu unerschöpfliches Reservoir an Möglichkeiten, die echte Meinungsäußerungsfreiheit immer mehr einzuschränken. Dafür haben die Heuchler und Wortakrobaten zunehmend Hochsaison. Man muss halt kreativ sein, um das vielleicht doch ungestraft sagen zu können, was man eigentlich nicht mehr sagen darf.
Mit der politischen Korrektheit und mit Maßnahmen im Kampf gegen den Terror – dem man das Tor nach Europa freiwillig geöffnet hat – gerät auch das Internet völlig unter die Kontrolle der Mächtigen, wird auch dort nur mehr geduldet, was erwünscht ist und das ist durch immer mehr Gesetze abgesichert. Die (a)sozialen Medien machen das ja – ob auf Druck der Mächtigen oder nicht – längst freiwillig und zensieren, löschen und sperren auf Teufel komm raus. Wegen deren eigener Regeln und Bestimmungen, die niemand durchschaut. Die Meinungsfreiheit wird zunehmend verstümmelt.
Idi Amin, der Diktator von Uganda in den 1970er Jahren, äußerte sich einmal kurz und bündig zur freien Meinungsäußerung; er sagte: „There is freedom of speech, but I cannot guarantee freedom after speech“. (Es gibt freie Meinungsäußerung, aber ich kann die Freiheit nach der Äußerung nicht garantieren).
Das war noch eine klare Ansage. Heute ist das Recht auf freie Meinungsäußerung wegen der vielen Einschränkungen kaum mehr das Papier wert, auf dem es gedruckt ist.