Die kommende Impfaktion gegen Corona nimmt Formen an; es werden Einzelheiten bekannt gegeben. Dass einer oder sogar mehrere Impfstoffe knapp vor der Zulassung stehen, ist ja schon oft genug erwähnt worden. Nur: Bedarf es da einer Zulassung in Österreich oder soll es da eine Zulassung für die ganze EU geben oder soll es reichen, wenn der Impfstoff irgendwo, in den USA beispielsweise, zugelassen wird? In den USA wurden jetzt übrigens Anträge auf Notzulassung gestellt. Gesundheitsminister Anschober erwartet ja eine 50-prozentige Impfquote – sofern es bei einer freiwilligen Impfung bleibt. Es wird jedenfalls schon mit Volldampf an einem nationalen Impfplan gearbeitet, denn Anschober geht davon aus, dass schon im ersten Quartal 2021 mit der Impfung begonnen werden kann. Als erste sollen Pädagogen und Polizisten oder sogenannte Risikogruppen und Mitarbeiter aus dem Gesundheitsbereich geimpft werden. Als Risikogruppen sind wohl Menschen mit bestimmten Krankheiten wie z. B. Lungenkrankheiten, Diabetes, Immunschwächen, ältere Menschen ab 65 Jahren usw. gemeint. Viele Leute zählen auch Politiker zu den Risikogruppen, weil sie wegen unbegreiflicher und nicht nachvollziehbarer Entscheidungen ein Risiko für die Bevölkerung darstellen. Vielleicht sollte man zu allererst wirklich Politiker impfen. Notariell beglaubigt, dass sie tatsächlich den Impfstoff bekommen, der für die Allgemeinheit vorgesehen ist. In Deutschland sollten ja vor Jahren einmal Politiker einen besseren Impfstoff bekommen als das „niedere Volk“, wie bekannt wurde.
Ein Punkt, der rund um die Corona- Impfung gerne übergangen wird, wird von einem Infektiologen angesprochen. Er betont, dass bei der Impfaktion auch mögliche Nebenwirkungen erfasst werden müssen, wie bei allen neu zugelassenen Impfstoffen – auch wenn aus der Phase 3- Studie bisher keine besonderen Auffälligkeiten bekannt seien. Mögliche Nebenwirkungen; davon spricht die Pharma- Industrie nicht gerne. In dem Fall gibt es aber doppeltes Interesse, darüber zu reden. Einmal wegen der möglichen Nebenwirkungen, also wegen möglicher Impfschäden und wie groß dieses Risiko tatsächlich sein kann und unter welchen Voraussetzungen welche Personen am ehesten betroffen sein können. Wegen des Zeitdrucks für die Entwicklung eines Impfstoffes wird die Zulassung trotz einer geringeren Datengrundlage als sonst üblich erfolgen und das birgt Risiken. Und es muss auch darüber gesprochen werden, weil nicht klar ist, wer für die Folgen von Impfschäden belangt werden kann bzw. wer dafür aufzukommen hat. Einigen Impfstoffherstellern wurde nämlich von einigen Staaten (vielleicht auch von allen) eine Haftungsfreistellung gewährt. Das heißt, sie können für Impfschäden nicht haftbar gemacht werden. Übernimmt die dann der Staat? Und auch bei einer Notzulassung?
Der erwähnte Infektiologe spricht auch noch ein anderes, heikles Thema an. Er erklärt: „… Es geht darum, einzelne Personen vor der Erkrankung zu schützen, nicht vor der Infektion. Wir gehen aktuell nämlich davon aus, dass ein Geimpfter in der Lage ist, die Erkrankung zu übertragen“. Diese Erkenntnis wird die ohnehin geringe Impfbereitschaft der Österreicher sicher nicht steigern, solange bei Verweigerung keine Repressalien zu befürchten sind.