Die Regierung in Wien legt es mit aller Kraft darauf an, sich möglichst viele Gegner zu schaffen. Sie hat trotz massiven Widerstandes von allen Seiten die sogenannte abschlagsfreie Hacklerregelung abgeschafft. Dass die Hacklerregelung von vielen in Anspruch genommen werden konnte, die ihr ganzes Berufsleben lang weder Hackler noch Schwerarbeiter waren, hat der Gesetzgeber zu verantworten; er ließ ja diese Tür offen – bewusst, wie ich meine. Diese Regelung besagte, dass Menschen, die mindestens 45 Jahre gearbeitet haben und mindestens 62 Jahre alt sind, in Pension gehen können ohne Abschläge hinnehmen zu müssen. Im Durchschnitt kostet das die Betroffenen 300 Euro. Pro Monat. Die Regierung argumentiert, dass die neue Regelung der Geschlechtergerechtigkeit diene, da von der Hacklerregelung ja großteils Männer profitiert haben. Weil Männer ja durchwegs länger arbeiten müssen. Sie dürfen zwar jetzt auch nach 45 Arbeitsjahren und (noch) mit 62 Jahren in Pension gehen, aber für weniger Geld. Frauen sind übrigens von der jetzt abgeschafften Hacklerregelung auch betroffen; sie konnten nämlich bis 2023 mit 60 Jahren abschlagfrei in Pension gehen. Damit ist es jetzt vorbei.
Die Regierung führte, sozusagen als Ausgleich, einen sogenannten „Frühstarterbonus“ ein. Der macht bei der Pension etwa 60 Euro pro Monat aus, maximal. Bei diesem sogenannten „Bonus“ gibt es einen Euro pro Beitragsmonat aufgrund Erwerbstätigkeit bis zum Abschluss des 20. Lebensjahres, aber Bundesheer und Zivildienst sowie Kinderbetreuungszeiten werden nicht berücksichtigt. Wer soll also 60 Beitragsmonate bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres zusammenbringen? Durch den Wegfall der Hacklerregelung gehen im Schnitt 300 Euro pro Monat verloren, mit dem Frühstarterbonus von maximal 60 Euro bleibt ein Verlust von durchschnittlich 240 Euro pro Monat. Für alle Zeit. Die Regierung beschloss auch die Pensionserhöhungen. Da wurde die einjährige Wartefrist auf die erste Pensionserhöhung nach Pensionsantritt wieder eingeführt. Und die Erhöhungen erfolgen gestaffelt. Für Pensionen bis 1.000 Euro gibt es 3,5 Prozent. Bis maximal 2.333 gibt es stufenweise nur mehr 1,5 Prozent und wer darüber liegt, bekommt pauschal 35 Euro. Diese Betroffenen werden sich bei der Regierung herzlich bedanken, denn sie liegen damit unter der Inflationsrate und erleiden einen realen Verlust. Davon sind ungefähr eine halbe Million Pensionisten und pensionierte Beamte betroffen. Die Betroffenen werden sich „bei denen da oben“ bedanken, die das beschlossen haben. Sie können sich nicht dagegen wehren, dass die beschlossene Erhöhung ein Verlust ist. Sie sind „denen da oben“ ausgeliefert
Eine Sauerei ist das, sagen viele, und sind zu recht empört. Die berechtigte Empörung steigert sich aber noch gewaltig, wenn es um die sogenannten Luxuspensionen geht. Eine große Sauerei. Die Bezieher von sogenannten Luxuspensionen (die meist in staatsnahen Bereichen angesiedelt sind) von bis zu unglaublichen 30.000 Euro – davon gibt es immerhin etwa 30.000, kann man lesen – bekommen nämlich nicht die gedeckelten 35 Euro pro Monat als Erhöhung wie die ASVG- Pensionisten, sondern sie erhalten bis zu 500 Euro pro Monat. Die Hackler und die ASVG- Pensionisten stehen „dank“ der türkis- grünen Regierung wieder einmal als die Dummen da. Dank der wahren „Volks- Vertreter“ in der Regierung. Die Wahlzuckerl von 2019 schmecken mittlerweile bitter. Warum übrigens sollen sich Gesetze zu den Luxuspensionen nicht abändern lassen? Viele andere Gesetze werden ja, wenn es im Interesse der Regierung ist, auch abgeändert. Aber genau daran scheitert es ja: Am Interesse der Regierung. Schließlich und endlich sitzen ja in Regierung und Parlament auch Nutznießer der aktuellen Rechtslage zu Luxuspensionen.