Der österreichische Nationalrat hat jetzt doch das umstrittene „Hass im Netz“- Gesetz beschlossen. Dieses Gesetzespaket wird von der Opposition zum Teil als Ganzes abgelehnt, zum Teil wird nur der Bereich abgelehnt, der die Kommunikationsplattformen betrifft. Die Ministerinnen Zadic, Edtstadler und Raab zeigen sich jedenfalls zufrieden. Gegen Hass im Netz soll das Gesetz geschaffen worden sein, wird gesagt und man kann auch lesen: „Zum einen soll das Gesetz es Opfern erleichtern, gegen Urheber von Hass- Postings vorzugehen. Zum anderen sollen Kommunikationsplattformen durch neue Auflagen angehalten werden, rechtswidrige Inhalte rasch aus dem Netz zu löschen“. Dass das Löschen rechtswidriger Inhalte mit dem neuen Gesetz beschleunigt werden kann, mag schon sein. Da waren viele der sogenannten Kommunikationsplattformen wie z. B. Facebook oder YouTube oder ähnliche aber häufig auch schon jetzt sehr schnell, was Löschungen oder Sperren betrifft, auch ohne „Hass im Netz“- Gesetz. Und für Straftaten wie z. B. gefährliche Drohung, Erpressung, Verleumdung, Verstöße gegen das Verbotsgesetz etc. gab es schon immer mehr als ausreichend Gesetze und Paragrafen, dagegen konnte schon immer geklagt werden. Dafür hätte man kein neues Gesetz erfinden müssen. Und hohe Strafen gab es auch schon – und den Strafrahmen notwendigerweise zu erhöhen, wäre sicher auch nicht das Problem gewesen.

  Seit 2018 gibt es in Deutschland das sogenannte Netzwerk- Durchsetzungsgesetz (Netz DG). Da gab es deutsche Blogger, die mit Inkrafttreten dieses Gesetzes ihre Aktivitäten beendeten. Einer von denen schrieb damals: „… Ihr habt richtig gelesen, das Blog wird geschlossen. Es tritt das neue Gesetz in Kraft und das ist zu viel für einen Freelancer. Ziel ist die Kontrolle des Netzes, auch wenn das so nirgends steht …“ Frankreich hat ebenfalls so etwas wie ein „Hass im Netz“- Gesetz in Kraft gesetzt; als Vorbild diente das deutsche Netz DG. Und jetzt ist Österreich das (ich bin mir aber nicht ganz sicher) dritte EU- Land mit einem solchen Gesetz und jedes Mal wurde es aus Sicht der Regierung verbessert. Auch bei den Franzosen ging es gegen Diskriminierung aufgrund von „Rasse, Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung oder Behinderung“. Das österreichische Gesetz musste natürlich von der EU- Kommission für gut befunden werden – der es als „Komunikationsplattformen- Gesetz“ (KoPl- G) (unter „Draft Text“ …“de“ anklicken für deutsche Fassung) vorgelegt wurde und unter „Begriffsbestimmungen“ sind unter Punkt 6 – „Rechtswidrige Inhalte“ aufgelistet: Nötigung, gefährliche Drohung, beharrliche Verfolgung …Herabwürdigung religiöser Lehren, pornografische Darstellungen Minderjähriger, terroristische Vereinigung … Verhetzung … Zu den aufgeführten Delikten wird auf die jeweiligen Paragrafen im Strafgesetzbuch verwiesen. Die EU- Kommission hatte keine größeren Einwände zu dem Gesetz.

  Nicht nur Politiker, sondern auch viele Private sehen in diesem Gesetz eine massive Bedrohung der Meinungsfreiheit, ja sie befürchten sogar Zensur. Die persönliche Meinung ist eben vielfältig und nicht einheitlich und Kritik kann auch einmal etwas derb ausfallen. Da beginnt die Gratwanderung. Was für den Poster oder Blogger nur persönliche und freie Meinungsäußerung ist, kann z. B. gegen die ideologische Richtung der Politik bzw. der Regierung sein und – schwupp- schnappt die Falle zu. Bei Kritik z. B. an politischen Entscheidungen oder an Leistungen von Sportlern („… was treibt denn der Wabbler!?“) ist es das Gleiche. Wo enden freie Meinung und zulässige Kritik? Richtig; genau dort, wo die politische Korrektheit, wo Genderismus, wo die Politik die Grenze setzt. Und die kann im Grunde willkürlich gesetzt werden. Da ist es dann nicht mehr weit zum Ende der Meinungsfreiheit und zum Beginn der Zensur. Und es klingt dann etwas irritierend, wenn die Justizministerin sagt: „Wir machen das Internet zu dem Ort, der es sein sollte, frei, offen und für jeden zugänglich“.

  Mark Twain sagte einst: „Wir schätzen die Menschen, die frisch und offen ihre Meinung sagen – vorausgesetzt, sie meinen dasselbe wie wir“.

Hier ist übrigens ein alter Artikel von mir zum Thema.