Die österreichischen Verfassungsrichter haben wieder zugeschlagen. Das Gesetz, welches „weltanschaulich oder religiös geprägte Bekleidung, wenn sie mit einer Verhüllung des Hauptes verbunden ist“, verboten hatte, wurde jetzt vom Verfassungsgericht aufgehoben. Es verstieß angeblich gegen den Gleichheitsgrundsatz. Eine Aufhebung dieses erst ein Jahr alten Gesetzes war eigentlich zu erwarten gewesen, war doch die FPÖ maßgeblich an der Schaffung dieses Gesetzes beteiligt. Es hatte Gültigkeit für Mädchen bis 10 Jahre und war laut Meinung des VfGH- Präsidenten maßgeschneidert für ein Verbot des Kopftuches für muslimische Mädchen. Dieses Urteil reiht sich ein in eine lange Liste anderer unverständlicher Urteilssprüche und es fördert keinesfalls die Integration. Selbst in islamisch geprägten Ländern ist für junge Mädchen das Tragen eines Kopftuches häufig untersagt, aber im angeblich säkularen Staat Österreich darf das nicht sein, wird ein Verbot vom Höchstgericht aufgehoben. Der IGGÖ- Chef Vural zeigt sich sehr zufrieden mit dieser Entscheidung. In Ägypten ist übrigens seit 2015 für Professorinnen das Tragen eines Gesichtsschleiers verboten, in Tunesien ist das Tragen des Niqab verboten und in der Türkei wurde unter Ministerpräsident Davutoglu das Tragen eines Kopftuches erst ab der 5. Schulklasse erlaubt. Das heißt, es war bzw. ist bis zur 5. Schulklasse verboten. Und in Österreich wird ein Verbot für Mädchen bis 10 Jahre aufgehoben. Das ist ein Kniefall vor dem politischen Islam. Auf diese Weise wird nämlich die Islamisierung generell und der politische Islam gefördert – gegen den die Regierung angeblich vorgehen will – und die jungen Mädchen müssen noch mehr unter dem allgegenwärtigen Druck der zunehmend von Männern dominierten islamischen Welt aufwachsen.

  Das Höchstgerichts- Urteil beruft sich also darauf, dass das Kopftuch – auch bei Mädchen unter 10 Jahren, also bei Kindern – zur religiös geprägten Kleidung gehört. Ich glaube mich aber daran erinnern zu können, dass Frau Carla Amina Baghajati, die Ex- Medienreferentin und Frauensprecherin der IGGÖ, der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich – sie ist übrigens eine deutsche Konvertitin – bei einem ihrer zahlreichen Auftritte in einer ORF- Sendung einmal sagte, dass das Kopftuch keine vom Koran vorgeschriebene Verhüllung der Frauen, kein religiöses Symbol, sei. Die IGGÖ ist mittlerweile ein reiner Männerbund; Frauen haben in der Führung nichts mehr verloren. Die Frage ist jetzt auch, ob die Aufhebung nur das „normale“ Kopftuch betrifft oder auch alle anderen Formen der Kopf- und Gesichtsverhüllungen wie z. B. Tschador, Niqab oder sogar Burka. Und man kann auch auf verschiedenen Seiten lesen, dass Mädchen, sobald sie religionsmündig und somit verantwortlich vor Allah sind, entscheiden können, ob sie das Kopftuch tragen wollen oder nicht; zumindest theoretisch. Das ist ab dem Zeitpunkt ihrer ersten Periode, also zwischen etwa 11 und 13 Jahren. Mit einem Verbot bis 10 Jahren, wie es das jetzt aufgehobene Gesetz vorsah, wäre also dem entsprochen worden.

  Der sehr bekannt gewesene Journalist und Publizist Peter Scholl- Latour hatte leider völlig recht, als er sagte: „Ich fürchte nicht die Stärke des Islam, sondern die Schwäche des Abendlandes“.

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Nachtrag am 12. 12. 2020 20:55 Uhr:

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