Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat sich jetzt wieder einmal selbst in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses gestellt. Da war zum einen die für viele überraschend gekommene höchstgerichtliche Entscheidung zur Sterbehilfe. Da wurde entschieden, dass der Straftatbestand „Hilfeleistung zum Selbstmord“ gegen das Recht auf Selbstbestimmung verstoße. Eine „Tötung auf Verlangen“ hingegen bleibt strafbar. Selbstmord ist also Bestandteil – finaler Bestandteil – der Selbstbestimmung. Und da darf ohne rechtliche Konsequenzen geholfen werden. Will sich jemand aufhängen, traut sich aber z. B. nicht auf den Baum, um das Seil zu befestigen, darf gerne geholfen werden und es gibt keine Strafanzeige. Irre Welt. Gab es nicht Zeiten, in denen gescheiterte Selbstmörder in die Psychiatrie eingeliefert wurden, zum Selbstschutz? Weil zu Recht zu befürchten war, „dass sie sich was antun“. Und heute sagen die Höchstrichter, dass der Selbstmord ein Teil des Rechts auf Selbstbestimmung ist. Das Höchstgericht wurde nicht darum gebeten, über das Verbot der Beihilfe zum Selbstmord zu entscheiden, es preschte selbst vor. Die Regierung hatte nicht vor, Sterbehilfe zu erlauben. Die Kirche zeigt sich „bestürzt“, die Politik reagiert großteils eher zurückhaltend; erfreut über die Entscheidung sind nur die NEOS. In Kraft treten soll die neue Regelung am 1. Jänner 2022, da vom Gesetzgeber noch begleitende Maßnahmen geschaffen werden müssen.

Vom Verfassungsgerichtshof wurde zum anderen auch das sogenannte „Kopftuchverbot“ aufgehoben. Hier erfolgte die Prüfung der Rechtmäßigkeit des Gesetzes allerdings wegen der Klage zweier islamischer Mädchen bzw. deren Eltern. Ob die Aufhebung des Kopftuchverbotes, welches nur Mädchen bis 10 Jahre, also Kinder betraf, aus gesellschaftspolitischer Sicht oder in Hinblick auf eine bessere Integration von Vorteil ist, wurde von der richterlichen Entscheidung nicht berücksichtigt. Auch die sogenannte „Homo- Ehe“ wurde eigenmächtig von den Höchstrichtern eingeführt, genau so wie die schon etwas ältere Entscheidung über das Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare. Und im vergangenen Jahr kippten die Höchstrichter jenes Gesetz, welches die Sozialhilfe zum Teil abhängig machte von bestimmten Voraussetzungen wie z. B. Deutschkenntnissen.

Die Höchstrichter machen plötzlich aktiv Politik. Sie machen zwar keine Gesetze, aber sie kippen welche. Und, welch Zufall, sie kippen Gesetze, die von der ÖVP und ihren Koalitionspartnern kommen. Die Richter warten teilweise auch nicht, bis sie um Entscheidungen gefragt werden. Sie werden zum Teil von sich aus aktiv. Sie entscheiden eigenmächtig über Probleme, die bis jetzt keine Probleme waren. Wessen Interessen vertreten sie eigentlich? Sind unsere Höchstrichter etwa so etwas ähnliches wie die „Fünfte Kolonne“ einer künftigen Welt, wie sie manchen Leuten vorschwebt?

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Gendergott

In Deutschland haben sich ein paar Leute von der katholischen Studierenden Jugend – es muss sich da um ein paar Selige, die arm im Geiste sind, handeln – einen besonderen Gag einfallen lassen; dürften sie zumindest glauben. Sie schlagen vor, Gott mit einem Gendersternchen zu schreiben. Auch diese sicherlich gut überlegte Idee ist eine von unzähligen Möglichkeiten, den christlichen Glauben, in dem Fall ganz konkret den katholischen Glauben, zu untergraben. Auffällig ist, dass sich zu solchen und ähnlichen Aktionen die katholischen Würdenträger fast immer in Schweigen hüllen. Sind sie sich etwa nicht im Klaren darüber, wie sie sich verhalten sollen?

Wie wäre es übrigens, wenn sich diese – vermeintlich katholischen – „Spaltpilze“ mit muslimischen Verbänden kurzschließen und ihnen vergleichbare Vorschläge bezüglich Allah unterbreiten würden?