Am 2. November gab es in Wien den schlimmen Terroranschlag mit vier unschuldigen Todesopfern und vielen Verletzten. Und als kleiner Hinweis an unsere weltfremden und gutmenschlichen Grünen: Gott sei Dank war die Polizei, entgegen den wiederholten Forderungen der Grünen, bewaffnet und konnte den Attentäter deswegen binnen kürzester Zeit ausschalten. Als eine der ersten politischen Reaktionen auf den leider nicht verhinderten Terroranschlag (er wäre ja zu verhindern gewesen, sagt die Opposition) kam der Ruf nach einem großen „Anti- Terror- Paket“, welches die Regierung auch gleich zu schnüren begann. Damit kamen aber gleichzeitig schon die ersten Zweifel, denn einige der vorgeschlagenen Maßnahmen erweckten von Anfang an den Eindruck von Alibi- Maßnahmen. Unter den vorgeschlagenen Maßnahmen gegen den Terror war z. B. der Führerscheinentzug, die „Präventivhaft“, strengere Waffengesetze, die Aberkennung der österreichischen Staatsbürgerschaft bei Doppelstaatsbürgerschaft, die Schaffung eines neuen Straftatbestandes mit der Bezeichnung „politischer Islam“, die Schließung von Kulturvereinen und Moscheen bei Nachweis von Terrorismuspropaganda usw.
Was da mit markigen Worten von Regierungsmitgliedern angekündigt wurde, entpuppte sich für den „gelernten Österreicher“ alsbald als neuzeitliche Überarbeitung des literarischen Werkes „Viel Lärm um nichts“. Die Präsentation des „Anti- Terror- Pakets“ könnte aber auch geschildert werden als: „Der Berg kreißte – und gebar ein Mäuslein“. Denn das, was präsentiert wurde, hatte mit den schon von Anfang an bescheidenen Vorstellungen auch nicht mehr allzu viele Gemeinsamkeiten. Die Türkisen mussten viele Abstriche hinnehmen, wollen das Ergebnis trotzdem als Erfolg schönreden. Die sogenannte „Präventivhaft“ für IS- Rückkehrer und Gefährder wird im vorgestellten ersten Teil des Pakets nicht mehr erwähnt. Die war aber ursprünglich auch von großen Teilen der Opposition gefordert worden. Statt eines Verbotes des nicht klar definierten „politischen Islams“ kommt nun eine religionsneutrale Strafbestimmung gegen religiös motivierte extremistische Organisationen. Und nach der Haft entlassene, wegen terroristischer Straftaten Verurteilte sollen elektronisch überwacht werden. Damit, so meint die grüne Justizministerin, werde eine wirksame Terrorbekämpfung garantiert und zugleich werden „die Grundrechte“ beachtet. Die offensichtliche Schwäche des Anti- Terror- Pakets zeigt sich aber auch bei der Äußerung des Innenministers, dass es bei Terrorverdächtigen leichter zur Aberkennung der österreichischen Staatsbürgerschaft kommen kann, wenn es sich um Doppelstaatsbürger handelt.
Ein Verbot des politischen Islams hat es also nicht ins Anti- Terror- Paket geschafft, genau so wenig die Präventivhaft. Auch die Aberkennung der österreichischen Staatsbürgerschaft ist, so scheint es, bei Doppelstaatsbürgerschaft fast und bei nur- österreichischer Staatsbürgerschaft völlig unmöglich und eine Abschiebung ist überhaupt nicht angedacht, jedenfalls mit keinem Wort erwähnt. Ja, warum eigentlich? Oder anders gefragt: Wie darf sich Österreich der Gefährder, Terrorverdächtigen und Terroristen im eigenen Land erwehren? Machen wir uns da selbst das Leben schwer oder wird uns da von irgendwem, von irgendwas oder von irgendwo vorgegeben, was wir tun dürfen und was nicht? Wenn Österreich nicht mehr selbst entscheiden darf; wer entscheidet dann für Österreich? Dass die eigenen Höchstrichter eine umstrittene Rolle spielen, hat man ja letztens wieder deutlich gesehen, als das „Kopftuch- Verbot“ für junge Mädchen, für Kinder, gekippt wurde.
Eine scharfe Waffe gegen Gefährder und potentielle Terroristen sieht jedenfalls anders aus als das groß angekündigte Anti- Terror- Gesetz. Die Aberkennung der Staatsbürgerschaft (egal, welcher) ist de jure so gut wie unmöglich. Wobei mit einer Staatsbürgerschafts- Aberkennung alleine eigentlich nichts gewonnen ist. Eine Abschiebung wird nicht einmal erwähnt, somit ist sie nicht angedacht. Über eine „Präventivhaft“ wird kein Wort verloren. Statt des Straftatbestandes „politischer Islam“ gibt es jetzt eine allgemeine Strafbestimmung gegen religiös motivierten Extremismus, der aber auch das Verbot rein politischer Symbole beinhaltet. Und verhängte Haftstrafen bewegen sich hierzulande in einer sehr nachsichtigen Größenordnung; zusätzlich zu den sehr großzügigen Haftbedingungen. Vor diesem verwässerten Anti- Terror- Paket, bei dem sich die Ohnmacht der österreichischen Rechtsprechung im eigenen Land auf deutliche Weise offenbart, werden Gefährder, Hetzer und potentielle Terroristen kaum vor Angst erstarren.