Jetzt war trotz hartem Lockdown in Österreich der Eintragungszeitraum für drei Volksbegehren; es waren dies das „Tierschutzvolksbegehren“, „Für Impffreiheit“ und „Ethik für alle“. Das mit Abstand erfolgreichste war das Tierschutzvolksbegehren, welches etwa 416.000 Unterschriften erhielt. Für das zweite, „Für Impffreiheit“, unterschrieben etwa 260.000 Stimmberechtigte und für „Ethik für alle“ immerhin auch etwa 160.000. Das heißt, es müssen alle drei Volksbegehren vom Parlament behandelt werden. Und jetzt ein paar Zeilen zum Tierschutzvolksbegehren, da es das mit Abstand erfolgreichste der drei Volksbegehren war – und weil es da einen offenen Punkt gibt.
Die Begründung zur Einleitung des Verfahrens für das „Tierschutzvolksbegehren“ umfasst drei Seiten und bei Punkt 1.3 – „Tiertransporte minimieren, Stress vor der Schlachtung reduzieren“ heißt es u. a.: „… Zur Verminderung des Tierleids bei der Schlachtung ist die jeweils am wenigsten belastende Form der Betäubung zu ermitteln und dann als gesetzlicher Standard zu verankern“. Das ist recht und schön, aber vor einem Problem haben sich die Initiatoren des Volksbegehrens trotzdem gedrückt, es mit keiner Silbe erwähnt. Es ist dies das sogenannte „Schächten“. Das Durchschneiden des Halses, damit das Tier vollständig ausblutet. Das ist rituelles Schlachten und wird in Österreich ohne Betäubung des Tieres vor dem tödlichen Schnitt durchgeführt. Im Buch „Muslime in Österreich“ heißt es dazu: Charakteristisch ist das „Durchtrennen der Halsschlagader des Tieres durch einen fachmännisch ausgeführten schnellen Schächtschnitt ohne vorhergehende Betäubung …“Und das ist im Sinne der Religionsfreiheit in Österreich eben zulässig. Und wenn, wie es das österreichische Gesetz vorschreibt, ein Tierarzt unmittelbar nach dem Schnitt das Tier betäuben muss – an Stress und Schmerz des Tieres wird das nicht mehr viel ändern. Sofern ein Tierarzt überhaupt dabei ist. Denn vor dem Opferfest z. B. gibt es unzählige Schlachtungen im Beisein der ganzen Familie, von jung bis alt. Dieser Bedarf an Tierärzten könnte wohl nicht abgedeckt werden.
Dass es auch anders geht, beweist die Schweiz. Dort gibt es seit 1893 ein Schächtverbot und das Schweizer Gesetz verbietet es, Tiere ohne Betäubung zu schächten. Es darf aber Schächtfleisch in die Schweiz importiert werden, da es offiziell keine Ausnahmen vom Schächtverbot gibt. Und ein Vertreter der Basler Muslim Kommission (BMK) wies darauf hin, dass die Schächtung betäubter Tiere durchaus islamkonform sei. Das scheint in Österreich allerdings nicht bekannt zu sein. Dieses Thema wurde aber beim Tierschutzvolksbegehren auch nicht angesprochen. Vielleicht erledigt sich das Thema in absehbarer Zeit jedoch von selbst. In der EU gibt es nämlich Bestrebungen, das Schächten zu legalisieren. Dann heißt es halt: Tierschutz: Ja, aber …