Im Jahr 2020 gab es, wahrscheinlich bedingt durch die Corona- Maßnahmen, sicher nicht nur in Österreich zum Teil gravierende Änderungen bei der Zahl von melde- oder anzeigepflichtigen Krankheiten. Gegenüber den Zahlen der Vorjahre gingen diese Krankheitsfälle wie z. B. Keuchhusten im Jahr 2020 in Österreich jedenfalls sehr stark zurück. Das dürfte eine der ganz wenigen positiven Nebenerscheinungen von Lockdowns und Corona- Verordnungen sein, mit der auch fast niemand gerechnet haben wird.
Bei der Durchsicht der anzeigepflichtigen Krankheiten auf der Liste des Gesundheitsministeriums – sie ist unerwartet umfangreich – vermisse ich als medizinischer Laie aber trotzdem eine Krankheit. Es handelt sich um die Krätze, auch unter Skabies bekannt. Es ist eine übertragbare Hauterkrankung, die schwer wieder los zu werden ist – die Behandlung kann Monate dauern – und bei den Leitlinien der ÖGSTD heißt es nicht umsonst: „Wenn Ihr Arzt/ Ihre Ärztin bei Ihnen Skabies festgestellt hat, müssen alle Personen, mit denen Sie innerhalb der letzten sechs Wochen engen Kontakt hatten, informiert und untersucht werden“. Das RKI in Deutschland spricht sogar davon, dass Skabies in vielen Ländern eine Massenerkrankung ist, von der bis zu 15 Prozent der Bevölkerung betroffen sind.
Auf „orf.at“ war Anfang Jänner 2020 zu lesen: „Krätze weiter auf dem Vormarsch: …und ist laut den jüngsten Zahlen aus dem Jahr 2019 über 2000 mal in Wien behandelt worden – fast doppelt so oft wie im Jahr zuvor …“ Nur in Wien. Ein Hautarzt sagte voriges Jahr einmal, er würde zu den Reichen gehören, wenn er das Geld hätte, welches österreichweit nur für Skabies- Tabletten ausgegeben wird. Also, lieber „Gesundheits- Rudi“, wie wäre es, diese sich ausbreitende Krankheit auf die Liste der melde- oder anzeigepflichtigen Krankheiten zu setzen? Andere Krankheiten, wie z. B. Meningokokkeninfektionen oder Typhus oder Paratyphus liegen österreichweit pro Jahr im einstelligen oder niedrigen zweistelligen Bereich und müssen angezeigt werden und Skabies mit hunderten oder gar schon tausenden Fällen pro Jahr soll weiterhin unerwähnt bleiben? Oder gibt es etwa einen Grund, diese ansteckende Krankheit nicht zu erwähnen?
Apropos Corona und Lockdowns: Jetzt gab (und gibt es weiterhin) eine Menge Fragezeichen bezüglich der Dauer des Corona- Lockdowns. Eine Aufhebung ist in weiter Ferne,deshalb wird weder vom Kanzler noch vom „Gesundheits- Rudi“ ein Termin genannt. Es heißt nur ganz vage, „rund um Ostern“ sei mit Lockerungen zu rechnen. Und da fiel mir ein, dass es im abgelaufenen Jahr 2020 rund um Ostern und um Corona- Maßnahmen kräftige Vorwürfe gegen die Regierung gab und ich gab in eine Suchmaschine ein: „Beginn Ramadan 2021“. Die Antwort lautete: „Beginnt am Abend von: Montag, 12. April“. Das Oster- Wochenende ist, wie ein Blick auf den Kalender zeigte, vom Freitag, den 2. April bis einschließlich Montag, den 5. April. Also eine Woche vorher. Und wenn laut Kanzler „rund um Ostern“ mit Lockerungen gerechnet werden darf, dann traue ich der Regierung zu, dass zu Ostern noch Lockdown herrscht, das darauf folgende Wochenende aber nicht mehr. Viele Großfamilien lassen sich ihre Familientreffen nämlich nicht gerne verbieten; auch nicht abends.
Dazu wäre interessant zu wissen, ob ein traditionelles Familientreffen unter die Ausnahmen von §13 Abs (1) der 4. COVID-19- Schutzmaßnahmenverordnung fällt, wie sie unter §13 Abs (3) Z 11 angeführt sind.