Ungarn hat sich wieder einmal Ärger mit der EU- Kommission eingehandelt. Genau genommen geht es gegen die ungarische Regierung und ganz konkret gegen Ministerpräsident Orban und die EU- Kommission zieht die Daumenschrauben immer mehr an. Der Grund wird von der EU- Kommissionsvizepräsidentin Vera Jourova so angegeben: „Der Europäische Gerichtshof war deutlich – die von der ungarischen Regierung verhängten Einschränkungen für die Finanzierung von Organisationen der Zivilgesellschaft sind nicht in Einklang mit EU- Recht“. Organisationen der Zivilgesellschaft? Hä, was? Ach ja; sogenannte NGO´s sind damit gemeint. In dem konkreten Fall solche, die Orban das Leben schwer machen sollen. Und bei denen – aber nicht nur bei denen – wollte die ungarische Regierung wissen, wer dahinter steckt, wer sie finanziert, wessen Interessen da vertreten werden.

  Der Streit zwischen der ungarischen Regierung unter Viktor Orban und der EU- Kommission dauert ja schon Jahre. Das begann unter EU- Kommissionspräsident Juncker und setzt sich jetzt, wie man sieht, unter dessen Nachfolgerin Ursula von der Leyen fort. Juncker fand es ja auch bei einem EU- Treffen in Riga im Mai 2015, vermutlich in weinseliger Laune, nicht unpassend, Orban mit den Worten anzukündigen: „Da kommt der Diktator“. Jedenfalls wurde von der ungarischen Regierung im Jahr 2017 das sogenannte NGO- Gesetz verabschiedet. Dieses Gesetz sieht vor, dass NGO´s, welche Spenden aus dem Ausland erhalten, ab einer bestimmten Größenordnung sich bei ungarischen Behörden registrieren lassen müssen, wobei die Informationen dann online auch öffentlich einsehbar sind. Zusätzlich müssen die NGO´s auf ihrer Webseite angeben, dass sie eine „vom Ausland unterstützte Organisation“ sind. Der Grenzwert, ab dem eine Registrierung zu erfolgen hat, liegt bei umgerechnet etwas mehr als 20.000 Euro. Muss eine Registrierung erfolgen, sind auch Einzelspenden, die etwa 1.500 Euro übersteigen, zu deklarieren.

  Eigentlich keine ungewöhnlichen Maßnahmen, möchte man meinen. In Zeiten der geforderten Transparenz ja eigentlich auch verständlich und warum soll eine „Organisation der Zivilgesellschaft“ ihre Finanzierung nicht offenlegen, wo sie doch laut eigenen Angaben nur hehre Ziele verfolgt? Und sind nicht anderswo private Spender auch längst transparent? Das schon, aber im Fall Ungarns wird das etwas anders gesehen, zumindest von den NGO´s und ihren Hintermännern und -frauen. Die weigern sich allesamt, dieses Gesetz zu akzeptieren und bezeichnen es als verfassungswidrig und haben den Europäischen Gerichtshof auf ihrer Seite. Der hat nämlich befunden, dass die Regeln diskriminierend seien und Spender wie auch betroffene Organisationen einschränke und das verstoße wiederum gegen eine der vier Säulen der EU, nämlich gegen den freien Kapitalverkehr. Und außerdem, und da kommt jetzt die nächste Keule zum Einsatz, verletze dieses Gesetz auch den „Schutz personenbezogener Daten“ und womöglich auch die Rechte auf „Achtung des Privatlebens“.

  Die ganze Argumentation des EUGH ist zwar etwas an den Haaren herbeigezogen, aber was wird nicht alles unternommen, um gegen die ungarische Regierung vorzugehen. Genau genommen ist es ja ein Kräftemessen zwischen der ungarischen Regierung auf der einen Seite und der EU- Kommission und dem ungarisch- stämmigen Großinvestor und „Philanthropen“ George Soros auf der anderen Seite. Im EUGH- Urteil scheint der Name Soros selbstverständlich nicht auf, aber es werden trotzdem die Interessen von Soros unterstützt. Als Folge des NGO- Gesetzes ist ja auch die Privatuni CEU, die „Central European University“, von Budapest nach Wien übersiedelt. Diese ideologisch ganz links angesiedelte Uni hat das Angebot von Sebastian Kurz (der mit Soros befreundet ist, wie man lesen kann), doch nach Wien zu übersiedeln, dankbar angenommen.

  Die schon Jahre andauernde Verstimmung zwischen EU- Kommission und Ungarn geht ja nicht auf das umstrittene Gesetz zurück. Die geht zurück auf die ablehnende Haltung Ungarns gegen die von der EU befürwortete Massenzuwanderung. (Ja, von der EU und nicht nur von der EU- Kommission!) Das und auch die Bevorzugung der ungarischen Bürger gegenüber Migranten sind die wahren Gründe des Rechtsstreits. Und deshalb wurde jetzt wieder ein EU- Verfahren gegen Ungarn eingeleitet.