Da hat jetzt das Verwaltungsgericht Wien nicht nur einen Stein ins Rollen gebracht, sondern wahrscheinlich eine ganze Lawine – und die österreichischen Medien schweigen sich darüber aus (oder habe ich da etwas nicht mitbekommen, etwas übersehen oder überhört?) In den österreichischen Medien vernimmt man also nichts von der Geschichte, aber bei einer deutschen Online- Zeitung „stolpert“ man über die Schlagzeile: „Hammer- Urteil in Österreich: PCR- Test alleine ist als Infektionsnachweis ungeeignet“. Und da wird das Schweigen in Österreich fast verständlich, denn der PCR- Test wird von der Regierung und somit auch von den „Mainstream- Medien“ als „der Goldstandard unter den Coronatests“ gehandelt.

  Vorausgegangen war dem Gerichtsurteil die Anmeldung einer öffentlichen Versammlung für den 31. Jänner in Wien. Diese Versammlung wurde in Hinblick auf die Verbreitung von Corona wegen befürchtetem fehlendem Sicherheitsabstand und befürchteter Missachtung der Maskenpflicht von der Landespolizeidirektion Wien untersagt. Gegen diese Untersagung wurde Beschwerde eingelegt und über diese Beschwerde hat jetzt das Gericht „im Namen der Republik zu Recht erkannt, dass der Beschwerde Folge gegeben wird und die Untersagung der Versammlung zu Unrecht erfolgte“; sie war also rechtswidrig. Diese Tatsache alleine ist schon schlimm genug. Das Gericht führte aber bezüglich „Informationen aus gesundheitlicher Sicht“ an: „Der Gesundheitsdienst der Stadt Wien verwendet darin die Wörter „Fallzahlen“, „Testergebnisse“, „Fallgeschehen“ sowie „Anzahl an Infektionen“. Dieses Durcheinanderwerfen der Begriffe wird einer wissenschaftlichen Beurteilung der Seuchenlage nicht gerecht …“ Im Gerichtsbescheid wird auch darauf hingewiesen, dass der Erfinder des PCR- Tests, Dr. Cary Mullis, erklärte, dass der PCR- Test nicht für Diagnostik geeignet ist und daher dür sich allein nichts zur Krankheit oder einer Infektion eines Menschen aussagt. Eine tatsächliche Erkrankung kann nur durch einen Arzt festgestellt werden und nicht durch einen PCR- Test. Mit einem Antigen- Test oder PCR- Test allein kann eine Corona- Infektion nicht nachgewiesen werden, da es zu viele falsche Ergebnisse gibt. (Hauptsächlich Falsch- Positiv, aber auch Falsch- Negativ). Übrigens; auch in Portugal gab es schon im Vorjahr ein Urteil eines Berufungsgerichts, welches PCR- Tests als unzulässig erklärte.

  So ist also die Sachlage: Das Verbot der Versammlung durch die Polizei war rechtswidrig und, als Nebeneffekt der Beschwerde sozusagen, stellte das Gericht klar, dass ein PCR- Test allein nicht aussagekräftig ist für die Zahl von Kranken bzw. Infizierten. Als Folge dieses Gerichtsentscheides hat jetzt die Wiener Polizei ein Problem und auch der Gesundheitsminister. Die Wiener Polizei will die Entscheidung des Gerichts nicht akzeptieren. Sie tut sich aber schwer, Gründe für einen Einspruch zu finden. Ein grösseres Problem hat die Regierung bzw. im Besonderen der Gesundheitsminister Anschober. Der müsste die Wertigkeit der PCR- Tests weit zurückstufen und künftig „Fallzahlen“, „Testergebnisse“, „Anzahl der Infektionen“ anders bewerten. Aber da schon bisher viele Erlässe und Verordnungen des Gesundheitsministers rechtswidrig waren, wird ihn das Gerichtsurteil kaum zu einem Umdenken bewegen können. Auch wenn das Urteil mehr als peinlich ist.

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In diesem alten Artikel von mir ist ein Link zum portugiesischen Gerichtsurteil:

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Nachtrag vom 3. 4. 2021 19:40 Uhr:

Ich habe doch etwas übersehen in österreichischen Medien zum Gerichtsurteil bezüglich PCR- Test und Verbot der Versammlung bzw. Demo: Die „Kronen Zeitung“ (Printausgabe) schrieb am 2. April einen kurzen Artikel: „Demo „zu Unrecht“ untersagt – Die Untersagung der Demo am 31. Jänner erfolgte „zu Unrecht“, so das Wiener Verwaltungsgericht. Die Untersagung der verschiedenen Kundgebungen sei im Einzelfall nicht geprüft worden, …“

Und hier gab es sogar einen ausführlichen Bericht: „Österreichisches Gericht kippt Urteil: …