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Tagesarchiv 4. April 2021

Es geht auch anders

04 Sonntag Apr 2021

Posted by dersepp2014 in Allgemein

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  In vielen EU- Staaten werden Lockdowns verhängt oder auch Teillockdowns, weil sie nur einzelne Bundesländer betreffen; so wie in Österreich. Dass diese Maßnahme dann „Osterruhe“ genannt wird, ist zumindest zynisch. Und obendrauf gibt es die Drohung vor weiteren Teillockdowns, wenn sich die Leute nicht so verhalten, wie die Regierung es erwartet und wegen des Fehlverhaltens der Leute die Zahlen steigen. Und zusätzlich liest man laufend, dass Corona- Partys „gesprengt“ wurden und dass es insgesamt sehr viele Anzeigen gibt wegen Verstößen gegen die Corona- Regeln. Diese Meldungen sollen wahrscheinlich die Leute dazu animieren, die Regeln einzuhalten und ernst zu nehmen – und trotzdem sieht man fast an jeder Straßenecke oder in Parks oder vor Kaufhäusern mehr oder weniger große Gruppen, bei denen Abstand und Maske unbekannte Begriffe sein dürften. Da sieht man ziemlich deutlich: Der Staat verordnet zwar, aber bei den Leuten kommt das nicht mehr an.

  Es geht aber auch anders,wie Belgien jetzt vorgezeigt hat. Da hat ein Gericht entschieden, dass die per Verordnung durchgesetzten Corona- Maßnahmen aufgehoben werden müssen. Das klingt unglaublich, denn das Coronavirus ist auch in Belgien noch nicht besiegt. Und trotzdem hat ein Gericht die Regierung in die Knie gezwungen. Und das ging sogar ohne Massendemos und Krawalle und Aufruhr. Die Liga für Menschenrechte reichte vor ein paar Wochen im Namen aller Belgier eine Sammelklage gegen Corona- Maßnahmen vor dem Gericht erster Instanz in Brüssel ein. Und jetzt hat das Gericht entschieden, dass die belgische Regierung die Maßnahmen zur Corona- Pandemie zurücknehmen muss. Dafür setzte das Gericht eine Frist von 30 Tagen. Kommt die Regierung dieser Gerichtsentscheidung nicht nach, wird für jeden weiteren Tag eine Strafe von 5.000 Euro fällig.

  Die Begründung für die Entscheidung des Gerichtes war, dass die Kläger die Verantwortung des belgischen Staates in Frage stellten. Der hätte per Verordnung Maßnahmen ergriffen, die die Grundfreiheiten „unter Missachtung der verfassungsrechtlichen und/oder gesetzlichen Vorschriften, die ihn verpflichten, sich zu enthalten oder in einer bestimmten Weise zu handeln“, verletzt hätten. Der Ministerialerlass „verstößt gegen das Prinzip der Subsidiarität des Strafrechts, gegen die Pflicht zur Konsultation des Staatsrats und gegen das Prinzip der Rechtssicherheit“, sagten zwei Juristen der Liga für Menschenrechte.

  Wie ist es doch gleich in Österreich bezüglich von Verordnungen und Erlässen rund um Corona? Da wurde doch auch schon einiges davon von Gerichten als rechtswidrig erkannt und aufgehoben. Und letztens wurde nachträglich sogar das Verbot einer Demo als rechtswidrig erkannt. Also hätte eine Sammelklage gegen einen Teil der Corona- Maßnahmen auch in Österreich gute Erfolgsaussichten.

P. S.: Da die Strafe von € 5.000,- pro Tag ja nicht die Parlamentarier aus ihrer eigenen Tasche zahlen würden, sondern von den Steuerzahlern bezahlt werden würde, wird die Regierung es vermutlich nicht besonders eilig haben, dem Gericht Folge zu leisten. Das vermute ich zumindest.

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