Das Verhältnis zwischen Greenpeace und OMV ist nicht das allerbeste. Es kommt ja auch immer wieder zu Demos gegen den sich zum Teil in Staatsbesitz befindlichen österreichischen Öl- und Gaskonzern. Diese Demos finden aber nicht nur in Österreich statt, sondern z. B. auch in Neuseeland, wo die OMV auch aktiv ist. Und bei diesen Demos findet man nicht nur Greenpeace- Leute unter den „Aktivisten“, sondern auch Leute anderer Organisationen wie z. B. „Global 2000“ (von dort kommt die jetzige österreichische Umweltministerin) oder „Fridays for Future“, Linksextreme, „gewöhnliche“ Demonstranten – und österreichische grüne Politiker. Und die haben ja keine Berührungsängste gegenüber Linksextremen, wie man spätestens seit Frau Hebein, der gefallenen Wiener Vizebürgermeisterin, weiß. Ende September 2019 gab es auch eine Demo gegen die OMV mit prominenter grüner Besetzung; des Grün- Mandatars Reimon und Mitgliedern der „Grünalternativen Jugend“. Reimon wurde bei einer illegalen Sitzblockade von der Polizei weggetragen – und der grüne NR- Abgeordnete Stögmüller wurde nach dem illegalen Besteigen eines Turmdrehkrans auf dem Gelände der Parlamentsbaustelle in Wien ebenfalls von der Polizei weggetragen. Bei dieser illegalen Kranbesteigung war neben anderen Personen auch die heutige grüne Verkehrsministerin Gewessler dabei.
Und jetzt gibt es wieder Ärger zwischen Greenpeace und Friday for Future auf der einen und OMV auf der anderen Seite. Die Umwelt- und Klimaschützer werfen dem Konzern vor, Umweltschützer bespitzeln und überwachen zu lassen. Greenpeace und FfF belegen das mit Mails von OMV- Mitarbeitern (kamen diese Mails legal in ihren Besitz oder etwa doch illegal?) und fordern, dass die OMV ihre Verträge mit ihren Dienstleistern offenlegt. Und unser grüner Vizekanzler Kogler schlägt sich voll auf die Seite der Demonstranten.
Er scheut sich nicht, vor die Kameras zu treten und sinngemäß zu fordern, dass die OMV doch gefälligst den Nachweis erbringen soll, unschuldig zu sein. („… dann wird es schon auch an der OMV liegen, hier sich frei zu beweisen“). Was denkt sich dieser Vizekanzler, der auch Vertreter der grünen Justizministerin Zadic war, eigentlich bei dieser wirren Forderung? Noch ist es in unserer Rechtsprechung so, dass ein Kläger dem Beklagten die Schuld nachweisen muss. Und der grüne Vizekanzler fordert mit der größten Selbstverständlichkeit das Gegenteil, nach dem der Beklagte seine Unschuld zu beweisen hätte. Dass die Unschuldsvermutung eines der Grundprinzipien eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens ist, auch in Österreich, passt zumindest in dem Fall dem Vizekanzler gar nicht. Oder er weiß es nicht besser.
Bei den UN- Menschenrechten heißt es: „Jeder Mensch … ist solange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld … nachgewiesen ist“. Auch wenn sich der grüne Vizekanzler das Gegenteil wünscht.