Seit immer mehr vom „Grünen Pass“ gesprochen wird, je konkreter dieser „Grüne Pass“ wird und je näher der Zeitpunkt seiner Einführung kommt, desto hinterfragenswerter wird dieses Ding. Und auch, seit die ganzseitigen Werbeeinschaltungen der Bundesregierung immer aufdringlicher werden. Von „gesund“ liest man ja schon lange nichts mehr, nur mehr von „geimpft“, „getestet“ und „genesen“. Die „3- G- Regel“, wie das genannt wird. Jetzt hat sich ja bekanntlich die SPÖ auf die Seite der türkis- grünen Regierung geschlagen, um eine Gesetzesvorlage, nämlich eine Novelle zum Epidemiegesetz, zu verabschieden. Damit werden die rechtlichen Voraussetzungen zur Einführung des Grünen Passes geschaffen und das war der SPÖ so wichtig, dass sie sich mit der sonst oft kritisierten Regierung verbündete. Das grüne Ding kann jetzt also in Österreich nicht nur eingeführt werden, sondern es soll angeblich auch den EU- Vorgaben entsprechen. Das ist ja auch so eine Sache. Dieser grüne Impfpass soll ja EU- weit freies Reisen garantieren, aber es sind viele Fragen offen. In der EU soll er ja ab 1. Juli als QR- Code freigeschaltet werden, Österreich will aber wieder einmal Musterschüler sein und schon am 4. Juni vorpreschen. Nur; ein geforderter Beschluss für einheitliche Reiseregeln wurde beim EU- Gipfel vertagt, da kam es zu keiner Einigung. Und es gibt auch EU- Länder, die das Ding gar nicht wollen. Zu den Differenzen: Nach Österreich kann man z. B. 22 Tage nach der ersten Impfung einreisen, Deutschland will angeblich eine Einreise erst zwei Wochen nach der zweiten Impfung – wenn zwei vorgesehen sind – zulassen. Und in Österreich wurden geplante groß angelegte Datenspeicherungen im Grünen Pass abgewendet. Das war anscheinend der Preis für die Zustimmung der SPÖ zur Gesetzesvorlage. Die türkis- grüne Regierung wollte nämlich den Grünen Pass zu einer „Super- Datenbank“ machen, wie eine Zeitung schrieb. Da sollten, wie zu lesen ist, „… neben Impfungen auch das persönliche Einkommen, Bildungsweg oder Krankenstände registriert werden“. Und der neue grüne Gesundheitsminister wollte auch gleich das Bewegungsprofil speichern. Weil es sich gerade so angeboten hätte, weil der Grüne Pass ja auf dem Smartphone ist. Ist das nicht unverschämt? Selbst still und leise jede Menge Daten abgreifen und speichern wollen und zugleich auf die global tätigen „Datenkraken“ schimpfen? Und ist es nicht auch eine Sauerei, zumindest beim österreichischen Grünen Pass den chinesischen Impfstoff Sinopharm und den russischen Sputnik V, die beispielsweise im EU- Staat Ungarn geimpft werden, nicht zu akzeptieren? Ja, und was ist eigentlich mit Reisen in Länder jenseits der EU? Die Grenze der EU ist ja nicht das Ende der Welt; auch außerhalb der EU gibt es Leben. Aber bis jetzt ist nur die Rede davon, dass der Grüne Pass in der EU gültig ist und akzeptiert wird. Leicht möglich, dass man außerhalb wieder auf den altbewährten internationalen gelben Impfpass zurückgreifen muss.

  Mich beschäftigt aber noch ein anderes Problem. Im Rechtswesen gilt nicht nur in Österreich die Unschuldsvermutung. Das heißt, dass jemand als unschuldig zu betrachten ist, solange er nicht rechtskräftig schuldig gesprochen wird. Das heißt weiters, der Ankläger muss einem Beschuldigten die Schuld nachweisen. Der Vergleich hinkt ein wenig, aber bei Corona, beim Grünen Pass, ist es plötzlich umgekehrt. Da muss mir nicht der Staat nachweisen, dass ich krank oder infiziert bin – das ist ja ein Unterschied – sondern ich habe den Nachweis zu erbringen, dass ich geimpft oder getestet oder genesen bin. Nicht, dass ich gesund bin; das ist wieder was anderes. Das nennt man eigentlich Beweislastumkehr. Und ein Experte für EU- Recht von der Uni Salzburg meinte sogar, dass der Grüne Pass gegen EU- Recht verstoße; wegen der Einschränkung der Reisefreiheit. Eine der vier Grundfreiheiten der EU ist nämlich die Reisefreiheit und die ist mit dem Grünen Pass eingeschränkt. Und trotzdem wird ihn die EU durchboxen, ob er jetzt gegen EU- Recht verstößt oder nicht.

Nachtrag:

Jetzt kann man nachlesen, dass es in Österreich den Grünen Pass auch analog in Papierform geben wird und dass man sich den Grünen Pass auch zuhause ausdrucken kann. Es gelten weiterhin aber auch alle bisher gültigen Nachweise wie Testergebnisse oder Absonderungsbescheide oder der gelbe Impfpass.