Beim Mädchenmord in Wien kommt jetzt Licht ins Dunkel, gibt es Antworten auf die offenen Fragen. Das Mädchen kannte ihren bzw. ihre Mörder. Dem Mädchen wurden – ob es ihr bewusst war oder nicht, ist anscheinend noch nicht geklärt – Drogen verabreicht. Es wurden, wie es der Wiener Polizeipräsident nobel umschreibt, „Straftaten gegen die sexuelle Integrität“ verübt. Das heißt, nicht so nobel ausgedrückt, das arme Mädchen wurde vergewaltigt. Von den beiden Tatverdächtigen (vielleicht werden es im Zuge der Ermittlungen noch mehr) sind angeblich nicht, wie ursprünglich berichtet, beide vorbestraft, sondern nur der ältere der Beiden. Der dafür aber reichlich. 11 Anzeigen, bedingte und unbedingte Haftstrafen, vorzeitige Haftentlassung – warum eigentlich? Und wenn treuherzig darauf hingewiesen wird, dass der angeblich erst 16-jährige Tatverdächtige noch keine Vorstrafe hat, sagt das gar nichts. Amtsbekannt kann er trotzdem sein mit einer langen Liste an Anzeigen, aber es gibt halt keine rechtskräftige Verurteilung. Der mehrfach Vorbestrafte, angeblich 18-jährige Tatverdächtige erhielt in Österreich nur subsidiären Schutz –  weil es keinen Anspruch auf Asyl gab. Vor mehr als eineinhalb Jahren wurde ihm der subsidiäre Schutz aberkannt und es wurde eine Rückkehrentscheidung getroffen samt einem sechsjährigen Wiedereinreiseverbot. Und jetzt wird es kriminell: Wegen der Minderjährigkeit war aufgrund der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) eine Abschiebung nicht zulässig. Das heißt, die EMRK schützt Kriminelle, was, wie in diesem Fall, zum Tod eines unschuldigen Mädchens führte. Und das österreichische Bundesverwaltungsgericht verzichtete „großzügig“ darauf, den Abschiebeschutz aufzuheben und die berechtigte Abschiebung zu ermöglichen. Das heißt, das Bundesverwaltungsgericht ist mitverantwortlich für den Tod des Mädchens. Und wenn es heißt, dass der Akt ganz einfach wegen „Überlastung, zu wenig Personal“ liegen blieb, dann ist das meiner Meinung nach eine glatte Lüge. Meiner Meinung nach ist die linke, gutmenschliche Weltanschauung der Grund, dass der Akt liegen blieb. Man kann doch nicht einen armen Schutzsuchenden abschieben. Nach Afghanistan obendrein; wir sind doch keine Unmenschen. Und schon gar nicht wegen der paar Vorstrafen. Und wegen dieser weltfremden Träumereien musste dieses Mal ein 13-jähriges Mädchen sterben! Das ist kriminell.

  Der fassungslose Innenminister ist mit seinen Gedanken – wieder einmal – bei der Familie des getöteten Mädchens. Und er spricht – wieder einmal – von rigorosen und konsequenten Abschiebungen, auch oder gerade nach Afghanistan. Nur; warum passiert nichts? Und warum gibt es gefühlte 27 Möglichkeiten, Aufenthalts- und Abschiebebescheide zu beeinspruchen; mit tatkräftiger Unterstützung diverser NGO´s und Rechtsanwälte und das alles auf Kosten der Steuerzahler? Und zum Schluss: Der Staat sollte nicht kriminelle Ausländer schützen, sondern das Leben und die Gesundheit der Österreicher. Und der Spruch, dass diejenigen gehen müssen, die sich nicht an die Gesetze halten, wurde schon so oft gesagt, dass er nur noch peinlich wirkt. So wie die Politiker selbst.