Die Corona- Maßnahmen (nicht Corona selbst!) haben die Staatsschulden Österreichs in nie erreichte Höhen getrieben und es ist ein schwacher Trost zu wissen, dass es anderen Ländern nicht viel besser ging. Und in Österreich hieß es ja zum Anfang der Pandemie, als es um finanzielle Hilfen durch den Staat ging, „… koste es, was es wolle“. Und es kostete. Und es kostet noch immer. Die Staatsschulden Österreichs betragen aktuell mehr als 335 Milliarden Euro. Das sind, vom Baby bis zum Greis, pro Kopf mehr als 45.000 Euro und die müssen zurückgezahlt werden; von den Steuerzahlern. Auch die Deutschen bekamen, was die Schulden betrifft, Corona schmerzlich zu spüren. Allerdings waren die deutschen Schulden vor Corona auf wesentlich niedrigerem Niveau in Prozent des BIP als in Österreich und sind es auch jetzt. Die deutschen Schulden werden für 2021 auf 72 Prozent des BIP geschätzt, jene Österreichs auf 84 Prozent. Und trotz dieser besseren Ausgangssituation diskutierten die Deutschen vor ein paar Tagen ein heikles Thema. Im Finanzministerium wurde darüber gesprochen, ob man zur Finanzierung der Corona- Schulden nicht eine einmalige Vermögensabgabe in Betracht ziehen sollte. Allerdings warnte der Wissenschaftliche Beirat des Finanzministeriums vor einem solchen Schritt und meinte, eine solche Abgabe würde „erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen, weil sie das Vertrauen von Sparern und Investoren erschüttert“. Deutschlands „über Jahrzehnte erarbeiteter Ruf als sicherer Investitionsstandort“ würde durch eine solche Vermögensabgabe „unnötig, schnell und dauerhaft“ zerstört, hieß es. Es wurde auch betont, dass eine solche einmalige Abgabe, so sie kommen sollte, eine „teilweise Vermögensenteignung“ sei. Bürger und Unternehmen würden dadurch das Vertrauen auf Eigentumsgarantien und das langfristig gewachsene Steuersystem“ verlieren. Sie müssten außerdem befürchten, dass sich bei kommenden Krisen dieser Vorgang wiederholen und die nächsten „einmaligen Abgaben“ drohen könnten. Jetzt bleibt abzuwarten, ob auch in Österreich die Idee dieser „einmaligen Vermögensabgabe“ auftaucht, um die Schulden zu reduzieren. Wenn unser Säckelwart schlau ist, wird er dieser Idee – sofern jemand damit daherkommt – aufgrund der deutschen Erkenntnisse eine Abfuhr erteilen. Die Finanzminister reden ja  miteinander und es gibt ja auch andere Möglichkeiten, an das Geld der Bürger zu kommen; dauert es halt etwas länger.

  Dabei ist diese Idee der „einmaligen Vermögensabgabe“, also einer „Zwangsenteignung“ zur Schuldenreduzierung, ja nichts Neues, sondern eigentlich ein alter Hut. Diese Idee hatte schon die heutige EZB- Chefin Christine Lagarde nach der Finanz- und Bankenkrise 2008, als sie noch Chefin des Internationalen Währungsfonds IWF war. Sie wollte – das war 2013 – eine einmalige Zwangsabgabe in Höhe von 10 Prozent auf alle Vermögenswerte einheben, um so die Staatsschulden auf das Niveau vor der Finanzkrise 2008 senken zu können. Da ging es, wie gesagt, um 10 Prozent. Noch früher, nämlich schon 2011, wurde die „Boston Consulting Group“ beauftragt, eine Studie über die Möglichkeit zur Schuldenreduktion in der EU zu erstellen. Diese Studie mit dem Titel „Back to Mesopotamia“ kam zum Schluss, dass für eine Reduktion der Schulden mit Stand 2009 Haushaltsdefizit, Unternehmensdefizit und Staatsschulden auf je 60 Prozent des BIP, also insgesamt 180 Prozent des BIP, mehr als 6 Billionen, also mehr als 6.000 Milliarden Euro, kosten würde. Das wären – nach damaligem Schuldenstand – im Durchschnitt eine „Sonderabgabe“ von etwa 30 Prozent gewesen. Im Detail bei einigen Staaten wesentlich mehr, bei einigen Staaten weniger.

  Von dieser „Sonderabgabe“ wurde Abstand genommen, aber eines soll nicht vergessen werden: Vor einigen Jahren wurden die Konten der Bürger von Zypern über Nacht von der Regierung „abgeschöpft“, die Griechen mussten 2016 sämtliche Vermögenswerte – auch Schmuck, Bargeld, Bilder etc. – dem Finanzamt melden und jetzt plant die EU die Einführung eines sogenannten Vermögensregisters. Warum wohl?

  P. S.: In Deutschland wird, wie jetzt zu lesen ist, an eine Reform der Erbschaftssteuer gedacht. Damit soll im Staatssäckel das durch die Corona- Krise entstandene Loch gestopft werden.