Die Sache mit der Corona- Impfung für Kinder ab 5 Jahren ist jetzt mehr oder weniger oder zumindest vorläufig abgehakt. Die Europäische Arzneimittelbehörde EMA erteilte dem Impfstoff von Biontech/ Pfizer die Zulassung und auch das Nationale Impfgremium in Österreich empfiehlt diese Impfung. Die Zustimmung der EU- Kommission fehlt zwar noch (am 25. 11. 21), aber das macht nichts. Ist ja nur eine Formsache, heißt es. Daten zu Risiken und Effektivität dieses Kinder- Impfstoffes wurden immerhin zwei Monate überprüft, heißt es. Na; besser als gar nicht. Ob diese Impfung für Kinder sinnvoll ist oder nicht, ist eine Sache. Eine andere Sache ist, dass diese Impfung jetzt erfolgen darf. In Wien beispielsweise haben Ärzte ja schon längere Zeit Kinder ab 5 Jahren (vielleicht auch jüngere; wer weiß?) geimpft, obwohl es keine Zulassung dafür gab. Diese vermutlich nicht ganz legale Vorgangsweise wurde dezent mit „Off Label“ umschrieben. Und selbstverständlich nicht hinterfragt. Dieser Impfstoff dürfte aber, genau so wie der ganz normale „Comirnaty“- Impfstoff von Pfizer, keine vollwertige und uneingeschränkte, sondern nur eine bedingte Zulassung bzw. eine Notfallzulassung haben.
In Wien teilte Bürgermeister Ludwig schon am 15. November voll Stolz mit, dass zu diesem Zeitpunkt schon 9.000 Termine für Kinderimpfungen vergeben waren. Dazu machte der Bürgermeister auf Twitter auch auf einen ganz wichtigen Punkt aufmerksam, auf den unverständlicher Weise eigentlich keine Reaktion erfolgte. Bürgermeister Ludwig „zwitscherte“ nämlich bezüglich Kinderimpfung: „Die Letztverantwortung liegt beim impfenden Arzt. Die Stadt Wien empfiehlt daher die Impfung auch nicht, sondern schafft lediglich die Möglichkeit zur Impfung“. Klingelt es jetzt? Der Bürgermeister putzt sich bei der Haftung ab, hängt diese den impfenden Ärzten um. Bei Impfschäden wären sie dran. Das müssen die Ärzte allerdings wissen.
Der oberösterreichische Landeshauptmann Stelzer äußerte sich auf Facebook zu den Kinderimpfungen. Er bedankte sich bei den vielen Kindern, die sich schon dieses Wochenende ihre Corona- Schutzimpfung holten und bemerkte: „Das zeugt von Tapferkeit und Solidarität gegenüber ihren Mitmenschen“. Ja, die Solidarität gegenüber den Mitmenschen wird im Zusammenhang mit der Corona- Impfung in letzter Zeit sehr häufig eingefordert. Aber auf die Letztverantwortung bzw. die Haftungsfrage, so wie es der Wiener Bürgermeister tat, ging er nicht ein – oder vergaß er das?
Und dann noch eine, eventuell nicht allgemein bekannte Tatsache, die in nächster Zeit auch die Kinderimpfung betrifft: Beim Biontech/ Pfizer- Impfstoff darf das Ablauf- bzw. Verfallsdatum geändert werden. Das aufgedruckte Verfallsdatum, z. B. Sept. 2021, darf geändert – man nennt das ganz unverdächtig aktualisiert – werden auf Dezember 2021. Es darf bzw. durfte bei Chargen von Juni 2021 bis März 2022 das Verfallsdatum um 3 Monate verlängert, also „aktualisiert“ werden.
In der Lebensmittelbranche gab es deswegen schon Riesen- Skandale.